Besucher des Nachbarlandes Polen müssen sich nach Rückkehr beim Gesundheitsamt melden und in Quarantäne begeben
Meldepflicht wurde in der entsprechenden Landesverordnung festgelegt
Bürgerinnen und Bürger, die in die Republik Polen reisen, müssen sich nach ihrer Rückkehr nicht nur in Quarantäne begeben, sondern jetzt auch umgehend beim Gesundheitsamt (Bürgertelefon 03834 8760-2300) melden.
Diese Meldepflicht wurde in der neuesten Fassung der Quarantäneverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern festgelegt.
Wörtlich heißt es dort in der entsprechenden Passage: "Die von Absatz 1 Satz 1 erfassten Personen sind verpflichtet, unverzüglich die für sie zuständige Behörde zu kontaktieren. Sie sind ferner verpflichtet, die zuständige Behörde unverzüglich zu informieren, wenn typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 wie Husten, Fieber, Schnupfen oder Geruchs- und Geschmacksverlust innerhalb von zehn Tagen nach der Einreise bei ihnen auftreten."