Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz

PM-Archiv

Seiteninhalt
01.03.2021

Baustart im Sommer: Zwischen Neuenkirchen und Leist entsteht eine neue Straße


Die marode Kreisstraße VG 2 zwischen Neuenkirchen und Leist wird erneuert. Im Sommer beginnen die Bauarbeiten.

Straßenbau vor Einweihung © Rainer Sturm / PIXELIO
Straßenbau vor Einweihung © Rainer Sturm / PIXELIO

Nach elf Jahren und mehreren Verfahren zur Erlangung des Baurechts hat der Landkreis Vorpommern-Greifswald jetzt endlich grünes Licht für den Neubau dieser Kreisstraße.

Warum es bis zur Erlangung des Baurechts so lange gedauert hat, hat folgenden Hintergrund: Im Jahr 2010 wurde mit den Planungen zum Ausbau der Kreisstraße 2 VG zwischen Neuenkirchen und dem Knotenpunkt mit der Kreisstraße K 3 VG bei Leist begonnen. Grund war der sehr schlechte Straßenzustand.

Während der Planungen zeichnete sich ab, dass es dem Landkreis nicht gelingen wird, mit allen Betroffenen Einvernehmen über das Bauvorhaben herzustellen. Als Hauptproblem stellte sich der notwendige Grunderwerb für den Straßenbau, die Entwässerungsanlagen und die vor Ort zu realisierenden Ausgleichsmaßnahmen heraus. Im Rahmen der Grunderwerbsverhandlungen konnte Einigkeit mit den meisten Grundstückseigentümern und Pächtern erzielt werden. Mehrere Eigentümer waren jedoch trotz zahlloser Einigungsversuche nicht bereit, ihre Grundstücke für den Straßenbau zur Verfügung zu stellen. Der Gesetzgeber sieht in einem solchen Fall die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens vor. Der Landkreis Vorpommern-Greifswald hat daher im Juni 2012 beim Landesamt für Straßenbau und Verkehr Mecklenburg-Vorpommern die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens beantragt.

Vom Beginn des Planfeststellungsverfahrens im Juli 2012 bis zum Inkrafttreten des Planfeststellungsbeschlusses Anfang 2018 war nicht der Landkreis, sondern das Landesamt für Straßenbau und Verkehr Mecklenburg-Vorpommern Herr des Verfahrens. Innerhalb dieses Zeitraumes wurden die Pläne des Landkreises öffentlich ausgelegt, alle tatsächlich und vermeintlich Betroffenen gehört (Anhörungsverfahren), die Interessen zwischen dem Vorhabenträger (Landkreis) und den Betroffenen durch die Planfeststellungsbehörde abgewogen und versucht, einen Interessenausgleich zu erzielen. Letztlich wurde der Planfeststellungsbeschluss am 11.09.2015 bekannt gegeben.

Gegen den Planfeststellungsbeschluss erhoben 3 Grundstücksbesitzern Klage. Beklagt wurde das Landesamt für Straßenbau und Verkehr Mecklenburg-Vorpommern als Planfeststellungsbehörde. Um ein langwieriges Gerichtsverfahren zu vermeiden, wurde eine Lösung des Konfliktes über ein vom Gericht begleitetes Mediationsverfahren versucht. Dieser Versuch wurde vom Landkreis befürwortet. Er ist jedoch letztlich gescheitert. Der Rechtsstreit wurde mit Urteil des Verwaltungsgerichtes Greifswald vom 20.10.2017 beendet. Das Gericht stellte fest, dass der Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau der Kreisstraße VG 2, 3. Bauabschnitt rechtmäßig ergangen ist und die Kläger nicht in ihren Rechten verletzt werden. Da keine Rechtsmittel eingelegt wurden, trat das Urteil kurze Zeit später in Kraft.

Nach dem Planfeststellungsbeschluss versuchte der Landkreis, in den Jahren 2018 und 2019 erneut mit allen 3 Grundstückseigentümern eine Lösung ohne Enteignung zu finden. Dies gelang jedoch nur in einem Fall.

Um das Straßenbauvorhaben zu realisieren, sah sich der Landkreis nunmehr gezwungen, bei der Enteignungsbehörde des Landes Mecklenburg-Vorpommern die Enteignung des Nutzungsrechtes an den benötigten Grundstücken, gegen deren weiterhin verkaufsunwillige Eigentümer zu beantragen. Die entsprechenden Unterlagen wurden mit Schreiben vom 25.11.2019 beim Innenministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern als Enteignungsbehörde eingereicht. Das Verfahren zog sich aufgrund der Corona-Pandemie außergewöhnlich in die Länge. Den zu enteignenden Grundstücksbesitzern wurde ausgiebig Gelegenheit gegeben, ihre Position darzustellen. Im Laufe des Verfahrens wurde erneut eine gütliche Einigung versucht. Das Verfahren endete letztlich mit dem Enteignungsbeschluss. Da die beiden juristischen Personen nicht gegen ihre Enteignung vorgingen, ist diese seit Ende des Jahres 2020 gültig. Die Entschädigungssumme wurde bereits vollständig ausgezahlt.

Das Enteignungsverfahren macht es erforderlich, die katastermäßige Vermessung vor den Bauarbeiten abzuschließen. Die Vermessungsarbeiten sind derzeit in vollem Gange, so dass im Sommer die Bauarbeiten beginnen können.

Seite zurück