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Bürgerbeauftragter hält Sprechtage in Wolgast, Ueckermünde und Greifswald sowie in Anklam

Anmeldung für alle vier Termine im Schweriner Büro erbeten

Matthias Crone - Bürgerbeauftragter des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Matthias Crone - Bürgerbeauftragter des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Der Bürgerbeauftragte des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Matthias Crone, ist am Donnerstag, 2. April 2020, in Wolgast. Dieser Termin findet im Sitz der Stadtverwaltung, Burgstraße 6a (Kornspeicher), statt.

Einen zweiten Sprechtag hält der Bürgerbeauftragte am Dienstag, 7. April 2020, in Ueckermünde. Dieser Termin findet in der Stadtverwaltung Ueckermünde, Am Rathaus 3, statt.

Ein dritter Sprechtag findet am Dienstag und am darauffolgenden Mittwoch, 21./22. April 2020, im Greifswalder Rathaus statt.

Ein vierter Sprechtag ist für Dienstag, 2. Juni 2020, in Anklam geplant. Dieser Termin wird am Standort der Kreisverwaltung, Demminer Straße 71 - 74 stattfinden.

Jeder Bürger und jede Bürgerin hat an diesen Tagen die Möglichkeit, persönliche Anliegen mündlich vorzutragen. Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, sich zuvor telefonisch im Büro des Bürgerbeauftragten, Schlossstraße 1, 19053 Schwerin, (Tel. 0385 525-2709) anzumelden.

Der Bürgerbeauftragte Matthias Crone unterstützt Bürgerinnen und Bürger in verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten gegenüber der Landesregierung und den sonstigen Behörden und Ämtern im Lande. Crone ist ausgebildeter Jurist und übt das Amt seit dem 1. März 2012 aus.

Der Bürgerbeauftragte führt regelmäßig Sprechtage im ganzen Land durch. Zu seinen Aufgaben gehören auch die Beratung in sozialen Fragen und die Wahrnehmung der Belange von Menschen mit Behinderungen. Notwendige Unterlagen, wie Bescheide und Schriftwechsel mit den Behörden, sollten zum Sprechtag mitgebracht werden.

Der Bürgerbeauftragte kann dem Landtag, der Landesregierung und den Kommunen Vorschläge der Bürger unterbreiten. Nicht eingreifen darf er, wenn ein Gerichtsverfahren anhängig ist oder die Überprüfung einer gerichtlichen Entscheidung begehrt wird. Jedermann kann die Unterstützung durch den Bürgerbeauftragten unentgeltlich in Anspruch nehmen. Der Bürgerbeauftragte wird vom Landtag Mecklenburg-Vorpommern für die Dauer von sechs Jahren gewählt. Er ist in der Ausübung seines Amtes unabhängig.

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