Ausbruch der Geflügelpest bei Hausgeflügel
Nachdem bereits in drei Betrieben im Landkreis ein Ausbruch der Geflügelpest festgestellt wurde, ist nun auch eine kleine private Geflügelhaltung mit Legehennen, Broilern und Enten betroffen.
Es mussten 48 Tiere getötet werden. Die Geflügelhaltung befindet sich in Wusterhusen Ortsteil Gustebin. Die amtliche Feststellung erfolge am heutigen Tag.
Von der Einrichtung einer Sperrzone um den Ausbruchsbetrieb wird bis auf weiteres abgesehen. Diese Entscheidung erfolgte nach gründlicher Risikobewertung unter Berücksichtigung der geringen Tierzahl und deren sofortiger Tötung und Entsorgung.
Die bereits eingerichteten und in den bisher veröffentlichten Allgemeinverfügungen des Landkreis Vorpommern-Greifswald ausgewiesenen Schutz- und Überwachungszonen bleiben weiterhin bestehen.
Generell werden in diesem Zusammenhang noch einmal alle Geflügelhalter im Landkreis darauf hingewiesen, wachsam zu sein und sich bei Verdacht auf Erkrankungen im Geflügelbestand an das Veterinäramt zu wenden. Ebenso werden Geflügelhalter grundsätzlich gebeten, auf Hygienemaßnahmen und Sauberkeit zu achten, etwa Geflügelhaltungen nur mit gereinigtem, desinfizierten oder separatem Schuhwerk zu betreten.
Die die Geflügelpest betreffenden Allgemeinverfügungen sind auf der Internetseite des Landkreises unter https://www.kreis-vg.de/Landkreis/Öffentliche-Bekanntmachungen/ zu finden.