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31.03.2020

Arbeitgeber zahlen Eltern-Entschädigung nach Infektionsschutzgesetz

Seit gestern (30.03.2020) gilt eine neue Regelung zur Entschädigung von Eltern in der Corona-Situation.

Erwerbstätige Sorgeberechtigte, die ihre Kinder wegen Schul- und Kitaschließungen jetzt selbst betreuen müssen, können Verdienstausfälle erleiden.

Mutter Vater Kind(er) © erysipel / PIXELIO
Mutter Vater Kind(er) © erysipel / PIXELIO

Zur Abfederung dieser besonderen Härten wird nach § 56 Abs. 1a Infektionsschutzgesetz eine Möglichkeit der Lohnfortzahlung für Eltern geschaffen, nämlich die sogenannte Eltern-Entschädigung.

Ein entsprechender Antrag und das zugehörige Merkblatt findet sich auf der Internetseite www.lagus.mv-regierung.de des Landesgesundheitsamtes. Der Antrag auf Eltern-Entschädigung muss vom Arbeitgeber gestellt werden. Das vollständig ausgefüllte und ausgedruckte Antragsformular ist an das Landesgesundheitsamt zu senden.

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https://www.kreis-vg.de/Bürgerservice/Dienstleistungen/Schülerbeförderung-V-G.php?object=tx,3079.2.1&ModID=10&FID=3079.48.1&NavID=3079.3&La=1&ort=2098.19