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17.10.2025

Aktuelle Hinweise des Landkreises zur Geflügelpest

Nach dem Fund mehrerer toter Kraniche am Galenbecker See (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) an der Grenze zum Landkreis Vorpommern-Greifswald konnte mittlerweile durch das Friedrich-Loeffler-Institut auf dem Riems labordiagnostisch das hochpathogene Influenza-A-Virus H5N1 festgestellt werden.

Aktuelle Hinweise des Landkreises zur Geflügelpest
Aktuelle Hinweise des Landkreises zur Geflügelpest

Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Vorpommern-Greifswald hatte bereits unmittelbar nach Bekanntwerden der toten Vögel und noch vor der labordiagnostischen Bestätigung damit begonnen, erste Schutzmaßnahmen umzusetzen. So wurden tote Tiere auf der Uferseite des Landkreises ordnungsgemäß eingesammelt, beprobt und unschädlich beseitigt. Tierhalter im unmittelbaren Umkreis zum Galenbecker See sind bereits auf Maßnahmen zur Erhöhung der Biosicherheit hingewiesen und für deren Einhaltung sensibilisiert worden.

Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises bittet um erhöhte Wachsamkeit der örtlichen Geflügelhalter. Unabhängig von der Größe des Bestandes haben jegliche Personen, die mit gehaltenen Vögeln in Berührung kommen oder eine Geflügelhaltung betreten, folgende Hygienemaßnahmen beachten:

  • Tierhalter haben alle gehaltenen Vögel von freilebenden Vögeln abzusondern.
  • Offene Wasserstellen im Außenbereich sind abzugrenzen. Das Geflügel darf keinen Zugang zu Gewässern, möglichen Überschwemmungsflächen oder anderem Oberflächenwasser haben. Hofteiche sind sicher auszuzäunen.
  • Das Geflügel ist nur im Innenbereich zu füttern. Oberflächenwasser ist nicht zu vertränken.
  • Betriebsfremden Personen ist der Zutritt nur mit betriebseigener Schutz- oder Einwegkleidung zu gestatten.
  • Ein- und Ausgänge zu Ställen oder sonstigen Standorten des Geflügels sind gegen unbefugten Zutritt oder unbefugtes Befahren zu sichern.
  • Die Desinfektion von Schutzkleidung, eingesetzten Gerätschaften/Maschinen und betriebseigenen Fahrzeugen ist dringend zu beachten.
  • Auf die Einhaltung allgemeiner Hygienestandards (Händewaschen, Trennung von Straßen- und Stallkleidung – insbesondere Schuhwerk, ordnungsgemäße Entsorgung genutzter Einwegkleidung) ist zwingend achtzugeben.

Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt bittet bei Auffälligkeiten in den Geflügelbeständen um unverzügliche Information. Zudem sind tote Tiere dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt unverzüglich zu melden und bis zur Rücksprache mit dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt sicher zu verwahren. Der Kontakt zu anderen Tieren und Menschen ist unbedingt und sicher zu vermeiden.

Darüber hinaus bittet das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt die Bevölkerung ebenfalls um erhöhte Aufmerksamkeit. Hundehalter sollten ihre Tiere bei Spaziergängen grundsätzlich anleinen. Verendet aufgefundene Tiere sollten keinesfalls angefasst werden.

Im Falle des Auffindens toter Kraniche in anderen Teilen des Landkreises können diese dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt per E-Mail an veterinaeramt@kreis-vg.de oder zu den Öffnungszeiten telefonisch unter 03834/8760-3801 gemeldet werden.

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