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06.06.2024

Afrikanische Schweinepest in Schweinehaltungsbetrieb im Landkreis Vorpommern-Greifswald festgestellt

In einem Schweinemastbetrieb im Landkreis Vorpommern-Greifswald ist die Afrikanische Schweinepest festgestellt worden.

ASP -4
ASP -4

Nachdem Schweine mit hohem Fieber auffällig wurden und entsprechende Untersuchungen den Verdacht ergaben, dass sich Tiere mit dem Erreger der Afrikanischen Schweinepest infiziert haben könnten, wurden die Proben mittlerweile durch das Friedrich-Loeffler-Institut bestätigt. 


Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises hat den Betrieb in der Nähe von Pasewalk amtlich gesperrt und tierseuchenrechtliche Maßnahmen eingeleitet. So besteht für den Betrieb nur noch ein äußerst eingeschränkter Personenverkehr, etwa zu Futterzwecken. Außerdem wurden Desinfektionsmaßnahmen im und um den Betrieb umgesetzt. Die rund 3500 Tiere des Bestandes werden gemäß Tierschutz-Schlachtverordnung tierschutzgerecht getötet. Eine Tötung der betroffenen Tiere ist aus Tierschutzgründen erforderlich, da sowohl ein schwerwiegender Verlauf der Erkrankung vorherzusehen ist, als auch da somit die Virusvermehrung in den Tieren gestoppt wird. Im Anschluss werden die Tierkörper unschädlich beseitigt.

Derzeit gibt es keine Hinweise auf ein Seuchengeschehen im Schwarzwildbestand. Nach gegenwärtigen Erkenntnissen erstreckt sich die Ausbreitung punktuell auf den Hausschweinbestand. Weitere Untersuchungen werden nun durchgeführt, etwa um mögliche Tierbewegungen nachverfolgen zu können.

Der Leiter des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes des Landkreises, Amtstierarzt Dr. Holger Vogel: ''Der Landkreis nimmt den Fall sehr ernst und arbeitet mit dem Landwirtschaftsministerium eng und abgestimmt zusammen. Es gilt nun, die Ausbreitung einzudämmen und möglichst zu verhindern. Ebenso sind das Tierleid und mögliche wirtschaftliche Schäden zu minimieren'', so Dr. Vogel. ''Für die Bürgerinnen und Bürger besteht angesichts des ASP-Falls kein Grund zur Sorge. Für Menschen besteht keine gesundheitliche Gefahr.''

Um den betroffenen Betrieb hat der Landkreis per Allgemeinverfügung bis auf Weiteres eine drei Kilometer weitreichende Schutz- sowie eine zehn Kilometer weitreichende Überwachungszone eingerichtet. In der Schutz- sowie der Überwachungszone befinden sich weitere ca. 3500 Tiere in 67 Betrieben. In den Bereichen gelten für Tierhalter bestimmte Regelungen, wie etwa, dass verendete Tiere umgehend zu melden sind. Ebenso dürfen Schweine weder in die noch aus der Schutzzone verbracht werden.

Die Allgemeinverfügung ist auf der Homepage des Landkreises einsehbar. ZUR ALLGEMEINVERFÜGUNG >>

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