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26.11.2021

Ab kommendem Montag Zugang zu allen Standorten der Kreisverwaltung nur noch nach 3G-Regel möglich

Hohe Zahl der nachgewiesenen Corona-Infektionen machen Schritt notwendig

Wegen der aktuellen Corona-Situation mit hohen Zahlen von nachgewiesenen neuen Infektionen mit Covid-19 ist ab kommendem Montag, 29. November 2021, der Besuch aller Standorte der Landkreisverwaltung Vorpommern-Greifswald nur unter Einhaltung der 3G-Regel (geimpft, genesen oder getestet) möglich.

Kreislogo.png (freigestellt)
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Diese Regelung wird bereits seit dem 24.11.2021 auch für die Beschäftigten der Kreisverwaltung umgesetzt.
Diese Maßnahmen dienen nicht nur zum Schutz der Angestellten und Besucher des Landkreises, sondern auch dazu, die Arbeitsfähigkeit der Verwaltung unter Pandemie-Bedingungen aufrecht zu erhalten. Sie erfolgen im Rahmen des Infektionsschutzes über das Hausrecht. Die Kreisverwaltung bittet deshalb alle Bürgerinnen und Bürger, vor jedem Behördengang zu prüfen, ob ein persönlicher Besuch zwingend erforderlich ist oder ob das jeweilige Anliegen kontaktlos (elektronisch/telefonisch) bearbeitet werden kann.
Wenn die Verwaltung persönlich aufgesucht werden muss, ist die Vorlage und Kontrolle eines Genesenen-, Impf- oder Testnachweises erforderlich. Eine vorherige Terminabstimmung/Anmeldung wird empfohlen.
Die Kontrolle der erforderlichen Dokumente erfolgt an den zentralen Informationen des jeweiligen Standortes über den Haupteingang. Die Überprüfung der Nachweise wird vom Personal des Wachschutzes vorgenommen.
Bürgerinnen und Bürger müssen einen auf sie ausgestellten Testnachweis vorweisen. Ein Testnachweis ist ein Beleg dafür, dass keine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2-Virus vorliegt. Dies erfordert einen Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden ist oder einen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden sein darf.
Dieser kann durch einen Leistungserbringer (Schnelltestzentrum oder Testzentrum) oder im Rahmen einer betrieblichen Testung vorgenommen sein. Wichtig ist, dass ein persönlicher Testnachweis vorliegt. Ein Selbsttest wird nicht akzeptiert.
Zusätzlich zum Impfnachweis oder Testnachweis muss immer ein Personalausweis vorgelegt werden. Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass nach Hausrecht für alle Besucherinnen und Besucher ausnahmslos eine medizinische Maske zu tragen ist, welche Mund und Nase vollständig abdeckt.

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