Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz

PM-Archiv

Seiteninhalt
19.08.2025

Ab 01.09.2025: Vorsprache in Ausländerbehörde nur noch mit Termin möglich

Die Ausländerbehörde des Landkreises Vorpommern-Greifswald führt zum 1. September 2025 ein verbindliches Terminvergabesystem ein.

Ab 01.09.2025 Vorsprache in Ausländerbehörde nur noch mit Termin möglich
Ab 01.09.2025 Vorsprache in Ausländerbehörde nur noch mit Termin möglich

Damit ist eine persönliche Vorsprache künftig nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Mit dem neuen System will der Landkreis die häufig überfüllten Wartebereiche entlasten und eine zielgerichtete, zügige Bearbeitung der Anliegen ermöglichen. Für die Antragsteller/-innen bedeutet dies weniger Wartezeit und mehr Planungssicherheit.

Ausnahmen gelten nur für akute Notfälle, die individuell geprüft werden. In solchen Fällen ist weiterhin eine Vorsprache ohne Termin möglich – etwa bei dringenden, unvorhersehbaren Ereignissen wie kurzfristigen Fristen durch andere Behörden. Terminanfragen sind ab sofort möglich und erfolgen per Mail für die drei Standorte Greifswald, Anklam und Pasewalk über

Standort Greifswald   Migration.Greifswald@kreis-vg.de
Standort Anklam        Migration.Anklam@kreis-vg.de
Standort Pasewalk     Migration.Pasewalk@kreis-vg.de

oder telefonisch über den Bürgerservice des Landkreises unter der Nummer 03834 8760 2300. Zur Terminvereinbarung wird sich die Ausländerbehörde mit den Anfragenden in Verbindung setzen.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit, Anträge auf die Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln auch online über die Website Ausländerangelegenheiten / LK Vorpommern-Greifswald zu stellen. Dieser digitale Service erleichtert die Antragstellung, spart Wege und trägt zur Entlastung der Behörde bei.

Die Ausländerbehörde bittet alle betroffenen Personen, sich frühzeitig um einen Termin zu bemühen und pünktlich zur vereinbarten Zeit zu erscheinen. Benötigte Unterlagen sind vollständig zum Termin oder zur Online-Antragstellung bereitzuhalten.

Seite zurück