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20.04.2021

2. Förderaufruf zur Einreichung von Anträgen für Kleinprojekte in der LEADER-Region "Stettiner Haff"

Für die LEADER-Region "Stettiner Haff" sind nach dem ersten Förderaufruf im Februar bereits 12 Förderanträge für Kleinprojekte eingegangen. Da aber noch weitere Fördermittel zur Verfügung stehen, können nun bis zum 1. Juni 2021 weitere Anträge für Kleinprojekte eingereicht werden. Dazu ruft die Lokale Aktionsgruppe "Stettiner Haff" auf. 

Kreislogo.png (freigestellt)
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Der Landkreis Vorpommern-Greifswald beteiligt sich als Erstempfänger mit 10 Prozent an der Förderung und überträgt jeder Lokaler Aktionsgruppe im Landkreis jährlich je 200.000 Euro Fördermittel für die Beantragung von Kleinprojekten.


Voraussetzungen für die Förderung der Kleinprojekte sind:

  • sie tragen dem Erreichen der Ziele der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) und zur Umsetzung der Strategie für Lokale Entwicklung (SLE) der LAG "Stettiner Haff" bei
  • sie werden in der LEADER-Region "Stettiner Haff" innerhalb des Haushaltsjahres 2021 umgesetzt und sind Kleinprojekte mit zuwendungsfähigen Gesamtausgaben von nicht mehr als 20.000 Euro.

Für die Förderung von Kleinprojekten gilt ein einheitlicher Fördersatz von 80 Prozent und eine maximale nicht rückzahlbare Zuweisung bis 16.000 Euro. Grundsätzlich stellt die Bewertung und damit Auswahl der Projektidee durch die Mitglieder Lokalen Aktionsgruppe "Stettiner Haff" die Voraussetzung für die Förderung dar.

Mit dem Regionalbudget wird die engagierte und aktive eigenverantwortliche ländliche Entwicklung unterstützt und die regionale Identität gestärkt. Der Bund und das Land Mecklenburg-Vorpommern stellen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) für die Jahre 2021 bis 2023 Mittel zur Förderung von Kleinprojekten zur Verfügung.

Auf den Webseiten der Landesregierung https://www.service.m-v.de/foerderfibel/?sa.fofifoerderung.foerderung_id=195&sa.fofi.kategorie_id=1
und der LAG "Stettiner Haff" https://www.kreis-vg.de/wirtschaft/leader finden Interessierte weiterführende Informationen sowie einen Link zu den Projektunterlagen.

Die Frist für die Antragsabgabe zum 2. Förderaufruf ist der 1. Juni 2021. Antragsteller/-innen werden darum gebeten, auf Vollständigkeit der Antragsunterlagen zu achten.

Ihre vollständigen Antragsunterlagen senden Sie bitte an folgende Anschrift:
Regionalmanagement der LAG "Stettiner Haff"
c/o Landkreis Vorpommern-Greifswald
Amt für Wasserwirtschaft und Kreisentwicklung
An der Kürassierkaserne 9
17309 Pasewalk

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