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Naturschutz

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NSG 134 Kiesbergwiesen bei Bergholz

NSG 134 Kiesbergwiesen bei Bergholz
NSG 134 Kiesbergwiesen bei Bergholz

Lage: 1 km östlich von Bergholz, direkt östlich an die Straße Löcknitz – Menkin angrenzend.

Größe: 54 ha

Gemeinden: Bergholz Unterschutzstellung: 26.10.1983

Schutzzweck: Erhaltung und Entwicklung eines typischen Quellmoores mit artenreichen Quellflu­ren und Bruchwäldern sowie mit einer bestands­bedrohten Pflanzen- und Tierwelt.

 

 

 

 

Beschreibung: Am westlichen Rand der Randowniederung gelegen, ist das Gebiet 2 – 3 m hoch aufgewölbt. Die starke Quellaktivität verhinderte zu allen Zeiten eine intensive Land­nutzung. Im Zentrum befinden sich Nass- und Feuchtwiesen sowie Quellsümpfe mit Rispen- Segge und Sumpf- Segge. Mit einem geringen Anteil sind auch Kleinseggenriede ausgebildet. Eine botanische Rarität ist die vom Aussterben bedrohte Sumpf-Engelwurz (RL 1) mit ihrem einzigen Vorkommen in ganz Mecklenburg-Vor­pommern. Zur ehemaligen Wassermühle hin steht ein Schaumkraut-Erlen-Quellwald, an den sich zwei ehemalige Mühlenteiche mit offener Wasserfläche anschließen. In den Randlagen wird mittels einer ganzjährigen Freilandhaltung von Hochlandrindern eine weitere Verbuschung verhindert.

Öffentliche Nutzung: Ein Feldweg führt von der Straße Löcknitz – Menkin südlich an das Gebiet heran. Ein weiterer Wirtschaftsweg führt von der Straße direkt an der westlichen Grenze des Gebietes entlang zu dem Feldweg. Eine Be­gehung des Gebietes ist nicht möglich.

https://www.kreis-vg.de/Bürgerservice/Dienstleistungen/Schülerbeförderung-V-G.php?object=tx,3079.2.1&ModID=10&FID=3079.48.1&NavID=3079.3&La=1&ort=2098.19