NSG 134 Kiesbergwiesen bei Bergholz
Lage: 1 km östlich von Bergholz, direkt östlich an die Straße Löcknitz – Menkin angrenzend.
Größe: 54 ha
Gemeinden: Bergholz Unterschutzstellung: 26.10.1983
Schutzzweck: Erhaltung und Entwicklung eines typischen Quellmoores mit artenreichen Quellfluren und Bruchwäldern sowie mit einer bestandsbedrohten Pflanzen- und Tierwelt.
Beschreibung: Am westlichen Rand der Randowniederung gelegen, ist das Gebiet 2 – 3 m hoch aufgewölbt. Die starke Quellaktivität verhinderte zu allen Zeiten eine intensive Landnutzung. Im Zentrum befinden sich Nass- und Feuchtwiesen sowie Quellsümpfe mit Rispen- Segge und Sumpf- Segge. Mit einem geringen Anteil sind auch Kleinseggenriede ausgebildet. Eine botanische Rarität ist die vom Aussterben bedrohte Sumpf-Engelwurz (RL 1) mit ihrem einzigen Vorkommen in ganz Mecklenburg-Vorpommern. Zur ehemaligen Wassermühle hin steht ein Schaumkraut-Erlen-Quellwald, an den sich zwei ehemalige Mühlenteiche mit offener Wasserfläche anschließen. In den Randlagen wird mittels einer ganzjährigen Freilandhaltung von Hochlandrindern eine weitere Verbuschung verhindert.
Öffentliche Nutzung: Ein Feldweg führt von der Straße Löcknitz – Menkin südlich an das Gebiet heran. Ein weiterer Wirtschaftsweg führt von der Straße direkt an der westlichen Grenze des Gebietes entlang zu dem Feldweg. Eine Begehung des Gebietes ist nicht möglich.