Einschulungsuntersuchung
Einschulungsuntersuchung
In der Einschulungsuntersuchung werden der körperliche und der geistige Entwicklungsstand des Kindes bestimmt. Das Kind wird auf seine Belastungsfähigkeit, seine sozialen Fähigkeiten, seine Selbstständigkeit und die Aufnahmebereitschaft in der Schule untersucht. Die Einschulungsuntersuchung dient der ärztlichen Beratung der Eltern und Erziehungsberechtigten.
Die kompetente und fundierte ärztliche Beratung der Eltern, bei Bedarf auch der Lehrer und aller bei der Beurteilung der Schulfähigkeit des Kindes mitbeteiligten Personen ist für die Akzeptanz dieser Untersuchung ganz wesentlich.
Bei Bedarf werden notwendige medizinische oder sozialkompensatorische Maßnahmen für das Kind eingeleitet. Dabei werden unter dem medizinischen Aspekt der spezielle Förderbedarf des Kindes festgelegt bzw. weitere Schritte zur Abklärung eingeleitet wie z. B. bei sprachlichen und kognitiven Entwicklungsrückständen und bei Sozialisationsdefiziten wie Verhaltensstörungen oder mangelnder sozialer Kompetenz. Bei auffälligen organischen Befunden wie z. B. Seh- oder Hörstörungen werden die weitere ärztliche Untersuchung und Abklärung des Befundes veranlasst und gegebenenfalls Fördermaßmahmen eingeleitet.