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08.06.2022
Bekanntmachung nach § 73 Abs. 5 Satz 1 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes M-V_VwVfG M-V_Wasser- und Bodenverband "Uecker-Haffküste"_veröffentlicht am 08.06.2022
Der Wasser- und Bodenverband »Uecker-Haffküste" als Träger des Vorhabens beabsichtigt folgende bauliche Maßnahme:
"Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit und naturnahe Gestaltung des Teufelsgrabens von Ludwigshof bis zur Mündung in den Neuwarper See" durchzuführen.
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