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08.06.2022
Bekanntmachung nach § 73 Abs. 5 Satz 1 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes M-V_VwVfG M-V_Wasser- und Bodenverband "Landgraben"_veröffentlicht am 08.06.2022
Der Wasser- und Bodenverband ,,Landgraben" als Träger des Vorhabens beabsichtigt folgende bauliche Maßnahme:
"Herstellen der ökologischen Durchgängigkeit durch Rückbau einer innerstädtischen Verrohrung des Strasburger Mühlbaches sowie Wehrbypass und Entsiegelung des Ablaufes Strasburger Stadtsee - 1. Bauabschnitt" durchzuführen.
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