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Abfallwirtschaft

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Brandschutz/ Abwehrender

Beschreibung

Der abwehrende Brandschutz des Landkreises hat als Aufgabe des eigenen Wirkungskreises, den überörtlichen Brandschutz und die technische Hilfeleistung sicherzustellen.

Dazu zählen insbesondere die kreisangehörigen Gemeinden in allen Angelegenheiten des Brandschutzes und der Technischen Hilfeleistung zu beraten sowie die Ausrüstung der Feuerwehren zu fördern.

Die Anerkennung der Feuerwehren, deren Einordnung und Überprüfung ihrer Leistungsfähigkeit und Einsatzbereitschaft ist ein weiterer Aufgabenschwerpunkt des Bereiches abwehrender Brandschutz. Die gesetzliche Grundlage bildet der § 3 aus dem Gesetz über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für das Land Mecklenburg Vorpommern.

Der abwehrende Brandschutz ist das Bindeglied zwischen dem Landkreis Vorpommern-Greifswald und dem Kreisfeuerwehrverband. Unter anderem gehört auch die Kreisausbildung der Feuerwehrkameraden zum Aufgabenfeld des abwehrenden Brandschutz.

Rechtsgrundlagen (Allgemein)


  • Feuerwehrdienstvorschriften M-V
https://www.kreis-vg.de/Bürgerservice/Dienstleistungen/Schülerbeförderung-V-G.php?object=tx,3079.2.1&ModID=10&FID=3079.48.1&NavID=3079.3&La=1&ort=2098.19