Schornsteinfeger auf der Schulbank
Glücksbringer büffeln Verwaltungsrecht
"Verwaltungsrecht" stand auf dem Programm des ersten landesweiten Inhouse-Seminars für bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger (bBSF).
Veranstalter war das Ordnungsamt des Landkreises Vorpommern-Greifswald als zuständige Aufsichtsbehörde. Mit dabei waren 26 der insgesamt 27 Bezirksschornsteinfeger im Landkreis.
Grund für die Schulung: Seit Inkrafttreten des Schornsteinfegerhandwerksgesetzes kann man sich jeden bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger als sogenannte Ein-Mann-Behörde vorstellen. Denn die Schornsteinfeger und Schornsteinfegerinnen müssen Feuerstättenbescheide ausstellen – ein Verwaltungsakt, der unter das öffentliche Recht fällt und damit Kenntnisse im Verwaltungsrecht beinhaltet. Es geht beispielsweise um Arten von Gesetzen und Verordnungen sowie um Hilfestellung für einen erfolgreichen Umgang mit Verwaltungsverfahren wie Klage oder Widerspruchsbescheid.
Themenschwerpunkte des Seminares waren insbesondere Eigentümerpflichten, Feuerstättenbescheide, Zweitbescheidverfahren, Duldungsverfügung und Widerspruchsverfahren.
Das Inhouse-Seminar fand im Hotel & Restaurant "Am Peenetal" in Liepen statt. Ziel der Aufsichtsbehörde war es, ein anspruchsvolles aber auch für die bBSF kostengünstiges Seminar auf die Beine zu stellen. Neben dem Schulungseffekt ging es auch darum, sich auszutauschen. Darüber hinaus wurden zwei neue Schornsteinfeger-Kollegen vorgestellt: Tobias Schwanz für dem Kehrbezirk 20 und Melvin Letzin für den Kehrbezirk 05.