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04.11.2020

Landkreis untersagt für November Kinder- und Jugendsport in Sporthallen und Schwimmbädern

Ausgenommen von dem Verbot sind sportliche Aktivitäten im Freien

Der Trainings-, Spiel- und Wettkampfbetrieb im Freizeit-, Breiten- und Leistungssport im Kinder- und Jugendbereich wird für alle Sportarten und Altersgruppen im Landkreis Vorpommern-Greifswald untersagt.

Kreislogo.png (freigestellt)
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Ausgenommen von dem Verbot sind sportliche Aktivitäten im Freien. Die Nutzung von Umkleiden und Duschräumen ist nicht gestattet. Darüber hinaus ist es Schülern von Schulen, an denen aktuell ein Ausbruch von COVID-19 festgestellt ist, untersagt, an sportlichen Aktivitäten im Freien teilzunehmen. Dies gilt bis zum 30. November.

Der Grund für die verschärfte Verfügung: Unser Landkreis ist Risikogebiet mit steigendem 7-Tages-Inzidenzwert pro 100.000 Einwohnern. Aktuell liegt der Wert bei 68 und damit weit über den für die Einstufung zum Risikogebiet liegenden Wert von 50 Neuerkrankungen je 7 Tage und 100.000 Einwohner. Dies rechtfertigt eine über die Corona-Landesverordnung M-V hinausgehende Regelung des Landkreises Vorpommern-Greifswald.

Die besondere Priorität liegt in der Aufrechterhaltung des Schul- und Kitabetriebes. Nur eine funktionierende und fachlich fundierte Betreuung der Kinder und Jugendlichen ermöglicht es den Eltern, weiterhin ihrer Erwerbstätigkeit nachzugehen und damit unter anderen das medizinische Versorgungssystem aufrecht zu erhalten. Zum Schutz des Schul- und Kitabetriebes ist es wichtig, dass alle Kontakte, die direkt in das System Schule und Kindertagesstätten einwirken können, weitestgehend zu beschränken.

Der Freizeit-, Breiten und Leistungssport stellt eine direkte Verknüpfung zum Schul- und Kitabetrieb dar, da nach Schulschluss Kinder und Jugendliche aus unterschiedlichen Schulen und Altersgruppen zusammenkommen und trainieren. Trainingsgruppen, ob im Mannschafts- oder Einzelsport, sind meist anders als die in den Schulen gebildeten Gruppen. Damit wäre die erhoffte Schutzwirkung beim Freizeittraining so gut wie aufgehoben. Hinzu kommt, dass innerhalb der Schule auch das Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen eine wesentliche Schutzmaßnahme im täglichen Miteinander ist. Dies wäre beim sportlichen Training in der Freizeit aber undenkbar.

Da bei vielen Sportarten zwangsläufig körperliche Nähe entsteht, würde es zudem ein hohes Infektionsrisiko geben. Eine selbstständige Schließung von Umkleiden und Duschräumen können diesem Risiko nicht in ausreichendem Maße begegnen. Außerdem bestünde die Gefahr, dass die bei einer Infektion entstehenden Nachverfolgungsketten weit über die Schulkontakte hinauslaufen, sich verzweigen und letztlich mit den im Landkreis Vorpommern-Greifswald zur Verfügung stehenden Ressourcen nicht mehr beherrschbar sind.

Sport im Freien kann in Gruppen zugelassen werden, da dort das Infektionsrisiko sehr viel geringer ist. Die teilnehmenden Personen sind den als hoch infektiös eingestuften Aerosolen nicht in vergleichbarem Maße ausgesetzt.

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