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23.11.2020

Landkreis ordnet Aufstallung von Geflügelbeständen über 500 Tieren an

Zum Schutz vor der Klassischen Geflügelpest hat der Landrat seine Verfügung zur Aufstallung von Geflügel verschärft.

Geflügelpest
Geflügelpest

Für den gesamten Landkreis Vorpommern-Greifswald wird die Aufstallung von Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten, Gänse) in allen Geflügelbeständen mit mehr als 500 Tieren angeordnet.

Zuvor war bei zwei im Kreis tot gefundenen Wildvögeln die klassische Geflügelpest (Typ H5N8) nachgewiesen worden: in Greifswald bei einer tot aufgefundenen Möwe und in Lütow bei einer Wildente. Zudem wurde bei einem tot aufgefunden Waldkauz in Katzow Geflügelpest des Subtyps H5 diagnostiziert; die virologische Differenzierung steht hier aber noch aus.

Laut Verfügung darf Geflügel in Beständen ab 500 Tieren nur noch in geschlossenen Ställen gehalten werden oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss (Schutzvorrichtung).


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