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23.10.2020

Landkreis ermöglicht Berufspendlern und Schülern Einreise aus dem Nachbarland Republik Polen

Allgemeinverfügung fußt auf Landes- und Bundesrecht und tritt morgen in Kraft

Der Landkreis Vorpommern-Greifswald hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die es Berufspendlern und Schülern aus dem Nachbarland Republik Polen ermöglicht, einzureisen und die berufliche Tätigkeit auszuüben, respektive die Schule zu besuchen.

Kreislogo.png (freigestellt)
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Die Verfügung tritt morgen (Sonnabend, 24.10.2020) in Kraft, so dass einer Einreise polnischer Fachkräfte und Schüler trotz der Erklärung der Republik Polen zum Risikogebiet nichts im Wege steht und sie von der ansonsten geltenden Quarantänepflicht befreit sind.
Dies gilt ausdrücklich nur für Personen, die keinerlei Symptome zeigen, die auf eine Covid-19-Erkrankung hinweisen würden.

Die Personen, auf welche diese Ausnahmeregelung zutrifft, unterliegen regelmäßigen Gesundheitskontrollen:
Alle Berufspendler und Schüler müssen sich nämlich, unabhängig vom Vorliegen von typischen Symptomen der Erkrankung COVID-19, einmal pro Kalenderwoche einer molekularbiologischen Testung auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 zu unterziehen.
Sofern typische Symptome der Erkrankung COVID-19 auftreten, hat täglich eine molekularbiologischen Testung auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 zu erfolgen. Die Allgemeinverfügung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft und tritt mit Ablauf des 30. November 2020 außer Kraft. Sie unterliegt dem jederzeitigen Widerruf.

Die Befreiung trägt wirtschaftlichen Interessen, sowohl der im Landkreis ansässigen Arbeitsgeber als auch der Interessen der Arbeitnehmer Rechnung, um wirtschaftliche und persönliche Härten für die betroffenen Personengruppen zu mildern. Für die Schüler ist die Befreiung unter dem Aspekt der regelgerechten Erlangung eines Schulabschlusses ebenfalls geboten.
Die molekularbiologische Testung auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 ist notwendig, um frühzeitig auf eine eventuell nur asymptomatisch verlaufende Infektion (keine äußeren Anzeichen einer Erkrankung) mit dem Virus reagieren zu können.
Sofern bei einer Person eines der typischen Symptome der Erkrankung (z. B. Hals-, Kopf-, Gliederschmerzen, Fieber, Husten und/oder Geschmacksveränderung) auftritt, ist das Testintervall sofort auf ein Mal pro Tag zu erhöhen. Die genannten Symptome sind unspezifisch und können auch bei anderen Erkrankungen der Atemwege auftreten, deshalb ist eine Erhöhung der Testintervalle notwendig, um eine eventuell auftretende Infektion mit dem Corona-Virus sofort zu erkennen.

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