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26.01.2022

Landkreis Vorpommern-Greifswald wird Gesetz zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht umsetzen

Entgegen aktueller Berichterstattung hat die Kreisverwaltung im Landkreis Vorpommern-Greifswald zu keinem Zeitpunkt verlautbart, das "Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie" nicht umsetzen zu wollen.

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Dies ist rechtlich auch gar nicht möglich. Einen Alleingang des Kreises wird es nicht geben.

Der Kreis hatte auf Medienanfragen ausschließlich auf Probleme bei der Umsetzung des Gesetzes verwiesen und entsprechende Bedenken vor dem Hintergrund der Beschlüsse der Gesundheitsministerkonferenz vom 22.01.2022 geäußert. Nach wie vor sind zu viele Fragen offen. Auch würde die einrichtungsbezogene Impfpflicht erneut einen erheblichen Mehraufwand für den ohnehin in der Corona-Pandemie schon extrem stark geforderten Landkreis bedeuten, der nur sehr schwer geleistet werden könnte. Beim Kreis wartet man daher auf konkrete Handlungsanweisungen zur Umsetzung der in der GMK genannten Themen, die bisher nicht vorliegen.

Nach dem am 10. Dezember 2021 vom Deutschen Bundestag und vom Bundesrat beschlossenen Gesetz soll die einrichtungsbezogene Impfpflicht ab dem 15. März umgesetzt werden. Demnach müssen Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheits- und Pflegebereichs künftig nachweisen, dass sie geimpft oder genesen sind oder aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können.
Durch den Bund werden den Gesundheitsämtern in diesem Zusammenhang umfangreiche Aufgaben, wie die Erfassung und Verwaltung von Datensätzen, das Aussprechen von Tätigkeits- bzw. Betretungsverboten und das Durchführen von Bußgeldverfahren gegenüber den Betreibern der Einrichtungen übertragen. Zusätzlich sollen die Gesundheitsämter Impfbefreiungen nach § 20a Abs. 5 IfSG überprüfen.
"Zur Bewältigung der Pandemie unterstützen wir weiterhin alle Bemühungen, um eine hohe Impfquote zu erreichen. Je mehr Menschen geimpft sind, einrichtungsbezogen oder nicht, desto besser", so Landrat Michael Sack.

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