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24.03.2021

Kreis stellt erfolgreich Antrag zur Verlängerung des Schulbetriebes bis zum Beginn der Osterferien trotz Inzidenz über 100

Drei Tage in Folge über Wert – sonst ab Donnerstag kein Präsenzunterricht 

Der Landkreis Vorpommern-Greifswald hat gestern (23.03.2021) einen Antrag beim Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur gestellt, um den Präsenzunterricht zumindest bis zu den nahen Osterferien fortsetzen zu können.

Kreislogo.png (freigestellt)
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Diesem Antrag des Kreises wurde am heutigen Vormittag entsprochen.

"Mit dem Gesundheitsministerium ist das Benehmen zur unveränderten Fortführung der Schulorganisation bis zum 26.03.2021 bei Landkreisen mit steigender Inzidenz hergestellt. Somit sind in Ihrem Landkreis bis zu den unmittelbar bevorstehenden Osterferien keine Änderungen an der derzeitigen Beschulungsform vorzunehmen", heißt es wörtlich im Antwortschreiben des Bildungsministeriums.
Dies ist gleichzeitig eine positive Nachricht für den Kreissportbund und die Sportvereine, denn auch der Sportbetrieb der entsprechenden Altersgruppen ist nach Landesverordnung an den Präsenzunterricht der Klassenstufen 1 bis 6 gekoppelt.
"Statt Unterricht und die wenigen erlaubten Möglichkeiten, mit den Kindern zu trainieren, mitten in der Woche schon wieder einstellen zu müssen, können Lehrer und Übungsleiter so zumindest ihre Planungen bis zu den Osterferien umsetzen", sagte Bildungsdezernent Dietger Wille.
Notgedrungen orientierten sich viele Maßnahmen und Beschränkungen am jeweiligen Inzidenzwert, allein schon deshalb, weil es in der Pandemie nur wenige verlässliche Wegmarken gebe, anhand derer man nachvollziehbar steuern könne.
„Wir verbinden mit dieser Entscheidung ein wenig mehr Kontinuität, indem Pädagogen und Sportler zumindest ihren Wochenplan für die Kinder abschließen können“, sagte Wille.

Da der Inzidenzwert des Landkreises Vorpommern-Greifswald am Dienstag den dritten Tag in Folge über 100 lag, käme es entsprechend SchulCoronaVO M-V ab Donnerstag zum Eintreten in die Stufe 3 der Inzidenzstufen. Demnach würden ab dem 25.03.2021 die Regelungen des §7d zum Schulbetrieb in Kraft treten, die Präsenzpflicht wäre aufgehoben und die Schulen wechseln in den Distanzunterricht.
Der Kreis bat um Genehmigung den Schulbetrieb nach § 7c (Stufe2) SchulCoronaVO M-V bis einschließlich Freitag 26.03.2021 fortzusetzen. Der Wechsel in die Stufe 3 sollte zum Montag den 29.03.2021 erfolgen. Die Verantwortlichen befinden die getroffene Entscheidung übereinstimmend für vertretbar, da es in Schulen in den vergangen Wochen durchweg nur einzelne Infektionen und keine Häufungen gegeben hatte.

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