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24.02.2021

Kleinprojekte in den LEADER-Regionen des Landkreises Vorpommern-Greifswald können gefördert werden

Ziele der Vorhaben müssen lokaler Entwicklung dienen

In Ergänzung der LEADER-Förderung stellen der Bund und das Land Mecklenburg-Vorpommern im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) für die Jahre 2021 bis 2023 Mittel zur Förderung von Kleinprojekten zur Verfügung.

Kreislogo.png (freigestellt)
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Der Landkreis Vorpommern-Greifswald beteiligt sich als Erstempfänger mit 10 % an der Förderung und überträgt den drei Lokalen-Aktionsgruppen (LAGn) „Flusslandschaft Peenetal“, „Vorpommersche Küste“ und „Stettiner Haff“, jährlich je 200.000 Euro Fördermittel für die Beantragung von Kleinprojekten.

Damit können vielseitige Projektideen gefördert werden, vorausgesetzt sie dienen dem Erreichen der Ziele der GAK, tragen zur Umsetzung der jeweiligen Strategie für Lokale Entwicklung (SLE) bei, werden in der jeweiligen LEADER-Region innerhalb eines Haushaltsjahres umgesetzt und sind Kleinprojekte mit zuwendungsfähigen Gesamtausgaben von nicht mehr als 20.000 Euro.
Für die Förderung von Kleinprojekten gilt ein einheitlicher Fördersatz von 80 % und eine maximale nicht rückzahlbare Zuweisung bis 16.000,00 €.Grundsätzlich stellt die Bewertung und damit Auswahl der Projektidee durch die Mitglieder der jeweiligen Lokalen Aktionsgruppe, die Voraussetzung für die Förderung dar.
Mit dem Regionalbudget wird die engagierte und aktive eigenverantwortliche ländliche Entwicklung unterstützt und die regionale Identität gestärkt.

Service-Website der Landesregierung: https://www.service.m-v.de/foerderfibel/

Für weiterführende Informationen stehen die jeweiligen Regionalmanagements der Lokalen Aktionsgruppen zur Verfügung, in deren LEADER-Region das Kleinprojekt umgesetzt werden soll.
www.kreis-vg.de/Wirtschaftsförderung/LEADER

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