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20.05.2022

Inkraftsetzung der neuen KDU Richtlinie des Landkreises Vorpommern-Greifswald

Landrat setzt neue Richtlinie zu den Kosten für Unterkunft und Heizung in Kraft.

Der Landkreis Vorpommern-Greifswald ist verantwortlicher Träger für die Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) im SGB II und SGB XII.

KDU Richtlinie
KDU Richtlinie

Für Leistungsberechtigte sind danach Unterkunfts- und Heizkosten zu übernehmen, soweit sie angemessen sind. 

Die Werte für angemessene Kosten hat der Landkreis Vorpommern-Greifswald mit Hilfe eines externen Unternehmens in 2020 neu ermittelt. Das insofern von der Rechtsprechung geforderte schlüssige Konzept wurde damit erstellt und ist maßgebend für die nunmehr in Kraft gesetzte KDU Richtlinie. Diese enthält allgemeine Verfahrensregelungen für die Gewährung von Kosten für Unterkunft und Heizung.

Auf der Grundlage von Angebotsmieten aus einem Zeitraum von 2 Jahren wurden im aktuellen Konzept für das Kreisgebiet 6 Vergleichsräume gebildet und hierfür jeweils Angemessenheitswerte für Kaltmieten und für die verschiedenen Haushaltstypen ermittelt. Diese Werte kommen jedoch aufgrund des noch bis 31.12.2022 geltenden Sozialschutzpaketes gegenwärtig nur für Fälle in Betracht, bei denen in Wohnungen ein- bzw. umgezogen werden soll. 

Aufgrund des noch bis zum Jahresende geltenden Sozialschutzpaketes ist grundsätzlich eine Begrenzung von Kosten der Unterkunft und Heizung auf Angemessenheitswerte unzulässig.

Bei Ansatz bzw. Prüfung angemessener Nebenkosten wird sich schwerpunktmäßig am Verbrauch orientiert. Nur nachweislich unwirtschaftliches Verbrauchsverhalten führt zu Unangemessenheit und damit zu einer berechtigten Ablehnung der Kostenübernahme. Zur Orientierung wird der aktuelle Heizspiegel des Bundes sowie der Betriebskostenspiegel Ost des Deutschen Mieterbundes mit herangezogen.

Bereits im Juli 2022 soll eine Datenaktualisierung erfolgen, da die Daten des in 2020 erstellten Konzeptes dann bereits schon wieder 2 Jahre alt sind. In den umfassenden Prozess der Konzepterstellung wurden neben den Fachbereichen der Kreisverwaltung, beide Jobcenter sowie die Vermieter über den Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen mit einbezogen. 

„Die Erstellung einer rechtmäßigen, praxistauglichen und für die betroffenen Leistungsberechtigten sachgerechten KDU Richtlinie ist auch weiterhin Ziel und Anspruch des Landkreises Vorpommern-Greifswald. Insoweit setzen wir auch weiterhin bei Erarbeitung der Arbeitshilfen und Vordrucke zur Umsetzung der KDU Richtlinie auf Transparenz und gute Zusammenarbeit mit allen Beteiligten einschließlich den Vermietern“, so Landrat Michael Sack.

Das schlüssige Konzept des beauftragten Unternehmens ist Anlage der KDU Richtlinie und ist unter folgendem Link abrufbar: https://www.kreis-vg.de/media/custom/3079_5209_1.PDF?1653043279

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