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Fehlerhafte Angaben auf Stimmzetteln zur Kreistagswahl im Landkreis Vorpommern-Greifswald entdeckt

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Fehler bei Beruf- und Wohnortangabe – Korrektur über Beilage und Aushang

Im Wahlbereich 6 haben sich auf den Stimmzetteln für die Kreistagswahl bei zwei Kandidaten Fehler eingeschlichen.

In einem Fall ist der Wohnort fehlerhaft und in einem anderen die Berufsbezeichnung und die Wohnortangabe. Bei einem dieser Kandidaten ist die Wohnortangabe auf den Stimmzetteln in den Wahlbereichen 4, 5, 7 und 8 ebenfalls fehlerhaft.

Die fehlerbehafteten Angaben gehen bereits auf die von den Parteien eingereichten Listen zurück und wurden trotz wiederholter Kontrolle im Kreiswahlbüro nicht entdeckt. Auch den am Abgleich der Daten beteiligten Vertrauensleuten waren diese beiden Fehler nicht aufgefallen.

»Wir bedauern unseren Teil des Versehens außerordentlich und sorgen umgehend für Abhilfe«, sagte Kreissprecher Achim Froitzheim. Bei den auszureichenden Briefwahlunterlagen würden ab sofort Korrekturblätter zur Information der Wählerinnen und Wähler beigelegt. In den betroffenen Wahllokalen, so Froitzheim, gäbe es am Wahltag gut sichtbare Korrektur-Auslagen. Nach § 18 Absatz 3 LKWG M-V können nach der Entscheidung über die Zulassung des Wahlvorschlags (§ 20 Absatz 1 LKWG M-V) Mängel nicht mehr behoben werden.

Die Vertrauenspersonen hätten noch in der Zulassungssitzung des Kreiswahlausschusses Änderungswünsche vortragen können, denn dies ist bei sonst gültigen Wahlvorschlägen (§ 18 Absatz 2 LKWG M-V) bis zur Zulassung möglich. Da sie von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht haben, sind folglich die Angaben zur Person der Bewerberin/des Bewerbers, so wie sie vom Kreiswahlausschuss zugelassen wurden, unverändert für den Stimmzettel zu übernehmen. Eine nachträgliche Korrektur auf dem Stimmzettel ist ausgeschlossen.

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