Arbeitgeber zahlen Eltern-Entschädigung nach Infektionsschutzgesetz
Seit gestern (30.03.2020) gilt eine neue Regelung zur Entschädigung von Eltern in der Corona-Situation.
Erwerbstätige Sorgeberechtigte, die ihre Kinder wegen Schul- und Kitaschließungen jetzt selbst betreuen müssen, können Verdienstausfälle erleiden.
Zur Abfederung dieser besonderen Härten wird nach § 56 Abs. 1a Infektionsschutzgesetz eine Möglichkeit der Lohnfortzahlung für Eltern geschaffen, nämlich die sogenannte Eltern-Entschädigung.
Ein entsprechender Antrag und das zugehörige Merkblatt findet sich auf der Internetseite www.lagus.mv-regierung.de des Landesgesundheitsamtes. Der Antrag auf Eltern-Entschädigung muss vom Arbeitgeber gestellt werden. Das vollständig ausgefüllte und ausgedruckte Antragsformular ist an das Landesgesundheitsamt zu senden.