Bekanntmachung des Wasser- und Bodenverbandes "Trebel"
Gewässermahd an den Gewässern 2. Ordnung
Die Gewässermahd an den Gewässern 2. Ordnung im Einzugsgebiet des Wasser- und Bodenverbandes "Trebel" wird im folgenden Zeitraum durchgeführt:
02.08.2021 – 19.11.2021
Rechte und Pflichten der Unterhaltungsträger sowie der Eigentümer bzw. Anlieger ergeben sich aus den §§ 39, 40, 41 Wasserhaushaltsgesetz (WHG); §§ 62, 63, 66, Landeswassergesetz (LwaG) sowie § 18 Fischereigesetz (FischG).
Nach § 22 der Verbandssatzung ist eine entsprechende Baufreiheit vom Eigentümer bzw. Anlieger zu gewährleisten und die Unterhaltung an den Gewässern nicht zu beeinträchtigen.
Die Eigentümer, Nutzer, Anlieger und Hinterlieger haben das Mähgut sowie Aushubboden aus den Gewässern aufzunehmen bzw. zu verwerten.
Anfragen hierzu können gerichtet werden an die Geschäftsstelle des:
WBV "Trebel"
Carl- Coppius- Str. 20
18507 Grimmen
Telefon: 038326/6532-0
Fax: 038326/6532-9
E-Mail: wbv-trebel@wbv-mv.de
Internet: wbv-trebel.wbv-mv.de