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Neue Mitglieder im Jugendhilfeausschuss des Landkreises Vorpommern-Greifswald gesucht

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Aufforderung zur Einreichung von Personenvorschlägen durch die im Landkreis Vorpommern-Greifswald wirkenden und anerkannten freien Träger der Jugendhilfe für ein Mandat als stimmberechtigtes Mitglied im Jugendhilfeausschuss des Landkreises Vorpommern-Greifswald

Im Zuge der Kommunalwahl in Mecklenburg-Vorpommern am 26. Mai 2019 ist der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Vorpommern-Greifswald neu zu bilden.

Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Vorpommern-Greifswald setzt sich aus sieben Mitgliedern mit beratender Stimme (gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes zur Ausführung des Achten Buches des Sozialgesetzbuches – Kinder- und Jugendhilfe – (Landesjugendhilfeorganisationsgesetz – KJHG-Org M-V) vom 23. Februar 1993 (GVOBI. M-V 1993, S. 158), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 22. Juni 2012 (GVOBI. S. 208, 211) aus 15 stimmberechtigten Mitgliedern und gemäß § 6 Abs. 1 KJHG-Org M-V) zusammen.

Für die stimmberechtigten Mitglieder sind sowohl die Vertretungskörperschaft (Kreistag) des Landkreises Vorpommern-Greifswald (9 Mandate) als auch die im Bereich des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe (hier: des Landkreises Vorpommern-Greifswald) wirkenden und anerkannten freien Träger der Jugendhilfe (6 Mandate) vorschlagsberechtigt.

Um das Verfahren für die Wahl einleiten zu können, werden die im Bereich des Landkreises Vorpommern-Greifswald wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe hiermit aufgefordert, ihre Personenvorschläge für eine Mitgliedschaft und für die Stellvertretung im Jugendhilfeausschuss zu unterbreiten.

Gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 KJHG-Org M-V kann dem Jugendhilfeausschuss angehören, wer zum Zeitpunkt der Wahl als Mitglied das 16. Lebensjahr vollendet und seinen Wohnsitz, Dienstort oder Arbeitsort im Zuständigkeitsbereich des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe hat.

Die Personenvorschläge erfolgen formlos, müssen aber folgende Angaben enthalten:

  • vorschlagender anerkannter Träger der freien Jugendhilfe,
  • Name, Vorname, Geburtsdatum,
  • vollständige Anschrift,
  • Beruf/ Tätigkeit, Ort der Berufsausübung und
  • Erfahrungen in der Jugendhilfe sowie
  • Bereitschaftserklärung des Vorgeschlagenen zur Mitarbeit im Jugendhilfeausschuss im Fall der Wahl.

Die Personenvorschläge sind schriftlich bis zum 23. Mai 2019 unter folgender Anschrift einzureichen:

Landkreis Vorpommern-Greifswald
Der Landrat
PF 11 32
17464 Greifswald

Für Rückfragen steht Ihnen Herr Neumann (dieter.neumann@kreis-vg.de) persönlich im Landratsamt, Greifswald, Feldstraße 85 a, unter der Telefonnummer 03834 8760-2677 zur Verfügung.

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