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Visum | Verpflichtungserklärung

Ausländer, die dauerhaft oder besuchsweise nach Deutschland einreisen möchten, müssen unter anderem nachweisen, dass sie in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt einschließlich ausreichenden Krankenversicherungsschutzes für die Dauer des beabsichtigten Aufenthalts sicherzustellen.

Ein solcher Nachweis wird in der Regel von den deutschen Auslandsvertretungen (Botschaften, Konsulaten) verlangt, bevor ein Einreisevisum ausgestellt wird.

Nachweis

Dieser Nachweis kann unter anderem durch die Abgabe einer Verpflichtungserklärung einer in Deutschland lebenden Person erbracht werden.

In einer Verpflichtungserklärung verpflichtet sich jemand (in der Regel Verwandte oder Bekannte), für alle Kosten aufzukommen, die während des Aufenthalts in Deutschland anfallen (können).

Sollten dem deutschen Staat durch den Ausländer Kosten entstehen, erhält die Ausländerbehörde durch die Verpflichtungserklärung das Recht, die entstandenen Kosten notfalls durch Pfändung vom Einkommen oder Vermögen des Verpflichtungsgebers einzuziehen.

Zur Abgabe eine Verpflichtungserklärung in der Ausländerbehörde müssen Sie vorab zwingend einen Termin vereinbaren. Ihr Ansprechpartner richtet sich nach dem Nachnamen des Verpflichtungsgebers.

Wenn Sie zu dem jeweiligen Termin in der Ausländerbehörde vorsprechen, erfolgt anhand der mitgebrachten Unterlagen eine Bonitätsprüfung. Nach erfolgreicher Bonitätsprüfung wird Ihnen die Verpflichtungserklärung im Original ausgehändigt.

Dieses Original können Sie (per Post) an den Gast im Ausland schicken, der die Verpflichtungserklärung nach Erhalt zusammen mit den sonstigen benötigten Unterlagen bei der deutschen Auslandsvertretung zur Prüfung des Einreisevisums vorlegt.

Sollten Sie Fragen haben oder einen Termin zur Abgabe einer Verpflichtungserklärung vereinbaren wollen, können Sie uns gerne anrufen. Wir empfehlen Ihnen, hierzu die publikumsschwächeren Tage von Montag und Mittwoch zu nutzen. Ihren jeweiligen Standort-Ansprechpartner finden Sie oben.

Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!

https://www.kreis-vg.de/Bürgerservice/Dienstleistungen/Schülerbeförderung-V-G.php?object=tx,3079.2.1&ModID=10&FID=3079.48.1&NavID=3079.3&La=1&ort=2098.19