Unterhaltsangelegenheiten/ Beistandschaften
Zuständige Behörde:
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Diese Unterlagen benötigen Sie:
- Nachweis Vaterschaftsanerkennung bzw. Scheidungsurteil
- Geburtsurkunde des Kindes
- gültige Personaldokumente
- falls abgegeben Sorgeerklärung
- falls vorhanden Festlegung über den Unterhalt
Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein.
Beistandschaften
Die Errichtung einer Beistandschaft des Jugendamtes erfolgt auf Antrag und beschränkt sich auf die Wirkungskreise:
- Vaterschaftsfeststellung
- Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen.
Der Beistand vertritt das Kind im gerichtlichen Verfahren zur Klärung der Vaterschaft, Geltendmachung und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen sowie bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.
Die elterliche Sorge wird durch die Beistandschaft nicht eingeschränkt. Die Beistandschaft endet, wenn der Antragsteller dies schriftlich verlangt bzw. die Voraussetzung für eine Beistandschaft (z.B. Volljährigkeit des Kindes) entfallen.
Die zuständigen Mitarbeiterinnen an den Standorten Anklam, Greifswald und Pasewalk beraten Sie gern. Die Sprechzeiten an allen drei Standorten sind einheitlich jeweils:
Dienstag: 09 - 12 Uhr und 14 - 18 Uhr
Donnerstag: 09 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr
Standort Anklam
Der Standort Anklam ist zuständig für die Einzugsbereiche:
- Amt Usedom-Nord
- Amt Usedom-Süd
- Gemeinde Seebad Heringsdorf
- Amt Am Peenestrom
- Hansestadt Anklam
- Amt Anklam Land
- Amt Lubmin
- Amt Züssow
- Amt Jarmen-Tutow
Die Zuordnung der Fälle erfolgt nach dem Anfangsbuchstaben des Familiennamens des Kindes:
Ansprechpartner | Buchstaben | Telefonnummer | |
Frau Bartelt | A-C, G, P-R, W | 03834 8760 2645 | diana.bartelt@kreis-vg.de |
Frau Sauer | D, M-O, S, T, Z | 03834 8760 2658 | martina.sauer@kreis-vg.de |
Frau Zahn | E, F, H-L, U, V, X, Y | 03834 8760 2649 | maika.zahn@kreis-vg.de |
Standort Greifswald
Der Standort Greifswald ist zuständig für die Einzugsbereiche:
- Amt Landhagen
- Amt Peenetal / Loitz
- Universität - und Hansestadt Greifswald
Die Zuordnung der Fälle erfolgt nach dem Anfangsbuchstaben des Familiennamens des Kindes:
Anspechpartner | Buchstaben | Telefonnumer | |
Frau Kiesow | A - K | 03834 8760 2628 | petra.kiesow@kreis-vg.de |
Frau Vaupel | L - Z | 03834 8760 2627 | yvonne.vaupel@kreis-vg.de |
Standort Pasewalk
Der Standort Pasewalk ist zuständig für die Einzugsbereiche:
- Amt Torgelow - Ferdinandshof
- Amt Am Stettiner Haff
- Amt Uecker-Randow-Tal
- Amt Löcknitz-Penkun
- Stadt Ueckermünde
- Stadt Pasewalk
- Stadt Strasburg
Die Zuordnung der Fälle richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben des Familiennamens des Kindes:
Ansprechpartner | Buchstaben | Telefonnumer | |
Frau Hackbusch | A - H | 03834 8760 2684 | melanie.hackbusch@kreis-vg.de |
Frau Schröder | I - R | 03834 8760 2713 | corinna.schroeder@kreis-vg.de |
Frau Tews | S - Z | 03834 8760 2681 |
Verfügbare Formulare & Dokumente
Antrag auf Beratung und Unterstützung bei der Feststellung der Vaterschaft gemäß § 52 a SGB VIII (398 kB)
Antrag auf Beratung und Unterstützung von Unterhaltsansprüchen gemäß § 18 SGB VIII (115 kB)
Informationen zum Datenschutz für unterhaltsverpflichtete Eltern (98 kB)
Informationen zum Datenschutz für antragstellende Eltern (102 kB)
Informationen zum Datenschutz für antragstellende Volljährige (97 kB)