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Pflegestützpunkte

Zuständige Behörde:

Dezernat 2
Standort Anklam
Leipziger Allee 26
17389 Anklam
Telefon:  03834 8760 0
Fax:  03834 8760 92201
E-Mail:  sozialamt@kreis-vg.de

Ein Pflegestützpunkt ist eine örtliche, regionale und neutrale Anlaufstelle für Pflegebedürftige bzw. deren Angehörige.

Träger dieser drei Pflegestützpunkte im Landkreis sind der Landkreis und die gesetzlichen Pflege- und Krankenkassen. Sie arbeiten als eine unabhängige und kostenlose Informations- und Koordinierungsstellen.

Der Landkreis vermittelt Sie stets weiter.

Aufgaben des Pflegestützpunktes

  • Der Pflegestützpunkt dient als erste Informations- und Anlaufstelle für ältere Menschen und deren Angehörige für alle Fragen rund um das Thema Pflege.
  • Betroffene, Angehörie und alle am Prozess beteiligten Personen werden träger- und anbieterübergreifend, wettbewerbsneutral beraten und betreut.
  • Der Pflegestützpunkt soll vorhandene regionale Strukturen vernetzen und Kooperationen aufbauen, um für pflegebedürftige Menschen eine abgestimmte Versorgung und Betreuung im jeweiligen Wohnquartier zu ermöglichen.
  • Alle Dienste die der Aufrechterhaltung des Lebens im eigenen Haushalt oder im Haushalt der privaten Pflegeperson dienen, werden hier gebündelt oder vermittelt.

Beratungsgrundsätze

  • Die Beratung ist trägerneutral, umfassend, kompetent und kostenlos.
  • Die Beratung erfolgt im Pflegestützpunkt, auf Wunsch auch zu Hause.
  • Beratungstermine können auch außerhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.
  • Die Beratung kann allein oder auf Wunsch gemeinsam mit einer Person des Vertrauens stattfinden.
  • Beratung und Unterstützung erfolgt so lange, bis alle Fragen geklärt sind und eine individuell tragfähige Lösung gefunden ist.

Rechtsgrundlagen

Die Pflegestützpunkte in Mecklenburg-Vorpommern sind trägerübergreifende Einrichtungen auf der Grundlage der §§ 7a, 92c SGB XI (bis 31.12.2015) bzw. § 7c SGB XI (ab 01.01.2016).

Mit der Allgemeinverfügung des Ministeriums für Soziales und Gesundheit zur Einrichtung von Pflegestützpunkten im Land Mecklenburg-Vorpommern vom 11. August 2010 – IX 430 - (Amtsblatt für Mecklenburg-Vorpommern 2010, Nummer 36 Seite 571) ist nach (alt) § 92c Abs. 1 SGB XI für das Land Mecklenburg-Vorpommern bestimmt worden, dass die Pflegekassen und Krankenkassen Pflegestützpunkte zur wohnortnahen Beratung, Versorgung und Betreuung der Versicherten einrichten.

Die Pflegestützpunkte stehen in einer gemeinsamen Trägerschaft aller Pflege- und Krankenkassen und einzelnen Kommunen im Land Mecklenburg-Vorpommern.