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Behördliche öffentlich rechtliche Namensänderung - Fachaufsicht

Beschreibung

Die Ämter und amtsfreien Gemeinden sind unter anderem zuständig für die Aufgaben der behördlichen öffentlich rechtlichen Namensänderung bezogen auf den Vor- und Familiennamen, zuständig ist die Namensänderungsbehörde.

Aufgaben

Der Landrat des Landkreises Vorpommern-Greifswald unterstützt die zuständigen Behörden als Fachaufsicht bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben, insbesondere bei rechtlich schwierigen Fällen, und ist zuständige Widerspruchsbehörde.
https://www.kreis-vg.de/Bürgerservice/Dienstleistungen/Schülerbeförderung-V-G.php?object=tx,3079.2.1&ModID=10&FID=3079.48.1&NavID=3079.3&La=1&ort=2098.19