Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz

Was erledige ich wo?

Seiteninhalt

A B CD E F G H I J K L M N OP QR S T U V W XYZ Alle


 

Beglaubigungen, Bescheinigungen aus dem Liegenschaftskataster

Zuständige Behörde:

Landkreis Vorpommern-Greifswald
Dezernat 3

Ansprechpartner

62.5 SG Geodatenservice
SB Auskunft
An der Kürassierkaserne 9
17309 Pasewalk
Telefon:  03834 8760-3405
Fax:  03834 8760-9098
E-Mail:  katasteramt-pw@kreis-vg.de
Raum:  210 | Haus 2
62.1 SG Geodatenzentrum
SB Auskunft/Prüfung
Mühlenstraße 18 c
17389 Anklam
Telefon:  03834 8760-3401
Fax:  03834 8760-9099
E-Mail:  katasteramt@kreis-vg.de
Raum:  101

Seiten mit ähnlichen Dienstleistungen

Beschreibung

Durch das Kataster- und Vermessungsamt werden nachfolgende Freigaben, Bescheinigungen und Beglaubigungen erteilt:

  • Feigabe für die Weitergabe oder öffentliche Zugänglichmachung von Auszügen mit oder ohne Bearbeitung (externe Nutzung)
  • Bescheinigung für festgestellte Grenzpunkte im Sinne von §7 Abs.2 Bauvorlagenverordnung vom 28. Juni 2016 (GVBl. S. 519)
  • Bescheinigung der katastermäßigen Richtigkeit von Satzungen (z. B. Bebauungsplan)
  • Beglaubigung von Anträgen auf Vereinigung oder Teilung von Grundstücken
  • Grenzbescheinigung
    Die Grenzbescheinigung dient als Nachweis darüber, auf welchen Flurstücken ein Gebäude errichtet ist und ob Grenzüberbauungen vorhanden sind. Banken fordern diese häufig z. B. im Rahmen eines Kreditgeschäftes.
    Eine Grenzbescheinigung kann nur aufgrund einer aktuellen Gebäudeeinmessung oder einem zusätzlichen Feldvergleich ausgestellt werden. Daher sollte die Forderung nach einer Grenzbescheinigung immer im Zusammenhang mit der Beantragung der Gebäudeeinmessung erfolgen.

Gebühren

Es werden Gebühren nach der Vermessungskostenverordnung (VermKostVO M-V) erhoben:

  • Tarifstelle 6 - Weitergabe oder öffentliche Zugänglichmachung von Auszügen mit oder ohne Bearbeitung (externe Nutzung)
  • Tarifstelle 7 - Beglaubigungen
  • Tarifstelle 8 - Bescheinigungen aus dem Liegenschaftskataster

Benötigte Unterlagen

Antrag – mit bereitgestelltem Antragsformular oder formlos an das Kataster- und Vermessungsamt (persönlich, per Post oder E-Mail)

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

Seite zurück

Verfügbare Formulare & Dokumente

Auskünfte aus dem Liegenschaftskataster
24.05.2012, Stand: 12.12.2017 (22 kB)

https://www.kreis-vg.de/Bürgerservice/Dienstleistungen/Schülerbeförderung-V-G.php?object=tx,3079.2.1&ModID=10&FID=3079.48.1&NavID=3079.3&La=1&ort=2098.19