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Angelegenheiten der Heimatvertriebenen und Spätaussiedler

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Volltext

Zu näheren Informationen zum Aussiedleraufnahmeverfahren wird auf die Informationen auf der Internetseite des zuständigen Bundesverwaltungsamtes verwiesen.

Erforderliche Unterlagen

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen keine Gebühren an.

Fristen

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt beim Bundesverwaltungsamt.
Auskünfte zu den Altfällen in Mecklenburg-Vorpommern erteilen zudem die Landkreise und kreisfreien Städte sowie das Landesamt für innere Verwaltung, Amt für Migration und Flüchtlingsangelegenheiten.

https://www.kreis-vg.de/Bürgerservice/Dienstleistungen/Schülerbeförderung-V-G.php?object=tx,3079.2.1&ModID=10&FID=3079.48.1&NavID=3079.3&La=1&ort=2098.19