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Abwasserbeseitigung Großeinleiter

Zuständige Behörde:

Dezernat 3
Standort Anklam
Ellbogenstraße 2
17389 Anklam
Telefon:  03834 8760 3201
Fax:  03834 8760 9026
E-Mail:  Wasserwirtschaft-Kreisentwicklung@kreis-vg.de

Hinweise zur Beantragung einer wasserrechtlichen Erlaubnis

Für die Beantragung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für den Betrieb von Kläranlagen ab Größenklasse 1 sind bei der unteren Wasserbehörde folgende Unterlagen digital und in Papierform einzureichen:

  • Erläuterungsbericht zur Genehmigungsplanung mit klärtechnischer Berechnung
  • Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie
  • Lageplan mit Kennzeichnung der Einleitstelle und des Probenahmeschachtes
  • private Anlagenbetreiber: Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang für Abwasser durch den zuständigen Zweckverband

Für die Bearbeitung des Antrages werden Gebühren entsprechend des Verwaltungskostengesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (VwKostG M-V) in Verbindung mit der Kostenverordnung für Amtshandlungen der Wasserwirtschaftsverwaltung (WaKostVO M-V) in der jeweils gültigen Fassung erhoben.

Rechtliche Grundlagen