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Kosten der Unterkunft

Das Verfahren in Bezug auf die Bewilligung von Kosten der Unterkunft und Heizung wird in der Richtlinie des Landkreises Vorpommern-Greifswald geregelt.
Für die Unterkunft und Heizung sowie für weitere damit unmittelbar im Zusammenhang stehende Kosten sind diese bei der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie der Grundsicherung für Arbeitsuchende zu berücksichtigen, soweit sie angemessen sind (§ 22 SGB II; §§ 35, 42a SGB XII).