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Eingliederungshilfe

Besondere Leistungen zur selbstbestimmten Lebensführung für Menschen mit Behinderungen (Eingliederungshilferecht)

Die Eingliederungshilfe ist eine Leistung für Personen, die nicht nur vorübergehend körperlich, geistig oder seelisch wesentlich behindert und daher in ihrer Fähigkeit zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft beeinträchtigt sind.
Es gilt im Allgemeinen der Nachrang der Eingliederungshilfe, d.h. die Leistungen werden nur dann im Rahmen der Eingliederungshilfe ganz oder teilweise erbracht, wenn keine Ansprüche gegenüber anderen Leistungsträgern oder Verpflichteten bestehen (Krankenkassen, Arbeitsämter, Unfall- oder Rentenversicherungsträger etc.).

Die Gewährung der Leistungen ist grundsätzlich, mit einigen Ausnahmen, abhängig vom Einkommen und Vermögen.

Welche Aufgabe erfüllt die Eingliederungshilfe?

Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, Leistungsberechtigten eine individuelle Lebensführung zu ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht, und die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern. Die Leistung soll sie befähigen, ihre Lebensplanung und -führung möglichst selbstbestimmt und eigenverantwortlich wahrnehmen zu können.

Welche Leistungen umfasst die Eingliederungshilfe?

Zu den Leistungen der Eingliederungshilfe gehören:

    • medizinische Rehabilitation
    • Teilhabe am Arbeitsleben
    • Teilhabe an Bildung
    • Soziale Teilhabe

Die Entscheidung über die Leistungen für Kinder und Erwachsene erfolgt einzelfallbezogen und nach individueller Prüfung.

Beispiele:

    • Betreute Wohnmöglichkeiten
      Unterbringung in einer besonderen Wohnform
      Ambulant betreutes Wohnen
    • Beschäftigung in einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen
    • Leistungen zur Mobilität
    • Hilfsmittelversorgung
    • Hilfen zur Förderung der Verständigung
    • Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung sowie Ausbildung: Inklusionsassistenz,
    • Frühförderung/ Heilpädagogische Leistungen für Kinder im Vorschulalter:
      Integration behinderter Kinder in Regelkindergärten, Integrationskindergärten
https://www.kreis-vg.de/Bürgerservice/Dienstleistungen/Schülerbeförderung-V-G.php?object=tx,3079.2.1&ModID=10&FID=3079.48.1&NavID=3079.3&La=1&ort=2098.19