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Flurstücksverschmelzung
Seiten mit ähnlichen Dienstleistungen
- Flurstücksbildung ohne örtliche Vermessung (Sonderung)
- Flurstücksbildung mit örtlicher Vermessung (Zerlegungsvermessung)
Beschreibung
Bei einer Flurstücksverschmelzung werden mehrere vorhandene Flurstücke zu einem selbständigen Flurstück zusammengefasst. Flurstücke können verschmolzen werden, wenn sie örtlich eine Einheit bilden und sie unter einer laufenden Nummer im Bestandsverzeichnis des Grundbuchs, also im Grundbuch als ein Grundstück geführt werden und gleiche Belastungsverhältnisse vorliegen.
Gebühren
Für die Verschmelzung von Flurstücksgrenzen werden Gebühren nach VermKostVO M-V erhoben:
- Tarifstelle 10.4 - für die Verschmelzung von Flurstücken, die nicht im Zusammenhang mit einer Liegenschaftsvermessung nach den Tarifstellen 10.1 bis 10.3 stehen (= 62,00 € je neues Flurstück)
Benötigte Unterlagen
Vermessungsantrag (Liegenschaftsvermessung)