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Hygiene und Umweltmedizin

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Infektionsschutz

Schild Hygiene © Landkreis Vorpommern-Greifswald
Schild Hygiene © Landkreis Vorpommern-Greifswald

Das Leben und die Gesundheit jedes Einzelnen vor Gefahren durch Infektionskrankheiten zu schützen, ist Ziel und Zweck des Infektionsschutzgesetzes (IfSG).
Eine Pflichtaufgabe im Gesundheitsamt des LK Vorpommern-Greifswald, Sachgebiet Hygiene und Umweltmedizin, Bereich Infektionsschutz ist, die Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten. Dafür werden in unserem Landkreis die gemeldeten Daten aus Laborbefunden und Arztmeldungen gemäß IfSG von Infektionserkrankungen erfasst, bewertet und mit dem bundesweit einheitlichen Deutschen Elektronischen Melde- und Informationssystem (DEMIS) verarbeitet.

Zur Verhinderung der Weiterverbreitung eines Infektionsgeschehens werden u.a. durch die Mitarbeiterinnen des Gesundheitsamtes Maßnahmen, wie Tätigkeits- und Besuchsverbote für Personen in bestimmten Bereichen, nach dem IfSG angeordnet.
Besonderes Augenmerk wird auf die Aufklärung der Übertragungswege bei meldepflichtigen Erkrankungen, insbesondere bei Erkrankungsausbrüchen sowie die Beratung zum vorbeugenden Infektionsschutz in medizinischen Einrichtungen und Gemeinschaftseinrichtungen (u. a. Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheimen, Kitas und Schulen-GE) gelegt.

Unsere Aufgaben

  • Prävention, das heißt Verhinderung der Verbreitung von Infektionskrankheiten
  • Anordnung entsprechend notwendiger antiepidemischer Schutzmaßnahmen
  • Ermittlung der Infektionsketten durch Umgebungsuntersuchungen (Quelle der Infektionen und Folgefälle)
  • Elektronische Meldeerfassung über DEMIS (= Meldesystem für Gesundheitsämter, Ärzt/-innen, Labore, Gemeinschaftseinrichtungen)
  • Aufklärung und Information von betroffenen Personen hinsichtlich der Infektion und den daraus ergebenden Maßnahmen (zum Beispiel über Verhaltensregeln)
  • Krankheitsspezifische Impfberatung
  • Belehrungen nach § 42 Infektionsschutzgesetz für Beschäftigte im Umgang mit Lebensmitteln
  • Tuberkuloseberatung

Das sollten Sie noch wissen ...

  • Was muss gemeldet werden?
    Meldepflichtige Krankheiten und Krankheitserreger sind nach dem Infektionsschutzgesetz durch den/die behandelnde/-n Arzt/Ärztin, Labore sowie Leiter/-in von Gemeinschaftseinrichtungen meldepflichtig (§ 6, 7 und 34 Infektionsschutzgesetz)

  • Statistische Aufbereitung mittels elektronischem Meldesystem (DEMIS)
    Übermittlung der zu verarbeitenden Daten zu meldepflichtigen Krankheiten (gemäß Falldefinition des RKI) an die zuständige Landesbehörde LAGuS und RKI

Erregersteckbriefe zu den häufigsten Erregern in Deutschland