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Auskunft aus der Kaufpreissammlung

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Beschreibung

Zur Erfüllung seiner Aufgaben führt der Gutachterausschuss eine Kaufpreissammlung, in der alle Verträge über Grundstücksgeschäfte gem. § 195 BauGB erfasst und ausgewertet werden. Die Kaufpreissammlung bildet die Grundlage insbesondere für die Ermittlung der Bodenrichtwerte und sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten.

Auskünfte aus der Kaufpreissammlung können bei berechtigtem Interesse und sachgemäßer Verwendung auf Antrag in anonymisierter Form erteilt werden.

Gebühren

Die Grundgebühr für die Erteilung einer schriftlichen Auskunft aus der Kaufpreissammlung beträgt je Wertermittlungsobjekt 50€ zuzüglich 4€ für jeden mitgeteilten Kaufpreis bei unbebauten und 7€ für jeden mitgeteilten Kaufpreis bei bebauten Grundstücken.

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

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