Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz

Dienstleistungen

Seiteninhalt

Dienstleistungen

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   Alle

Sozialplanung


Beschreibung

Jeder wird alt © Maren Beßler / PIXELIO
Jeder wird alt © Maren Beßler / PIXELIO

Sozialplanung im engeren Sinne ist die gebiets- und zielgruppenorientierte Entwicklung sozialer Einrichtungen (Hilfsangebote) und Maßnahmen im Hinblick auf sozial- und gesellschaftspolitische Zielvorstellungen.

Ein wesentliches Instrument ist hierbei die Sozialberichterstattung. Sie bewegt sich im Spannungsfeld Politik, Wissenschaft und Praxis, sie ist Sozialforschungs-, Planungs- und Koordinationstätigkeit zugleich. Sozialplanung zielt in ihrer gesellschaftlichen Funktion auf soziale Gerechtigkeit und den Abbau regionaler Ungleichheit.

Desweiteren erfolgen im Rahmen der Sozialplanung Beratungen und Stellungnahmen zu Bedarfslagen wie z.B. Bedarf an Pflegeplätzen etc. und Auskünfte zur kleinräumigen Bevölkerungsentwicklung im Landkreis Vorpommern-Greifswald.

Rechtsgrundlagen

  • Sozialgesetzbuch (SGB) Erstes Buch, § 1
  • Sozialgesetzbuch (SGB) Zehntes Buch, §§ 86 und 95
  • Baugesetzbuch (BauGB), § 1
  • Sozialgesetzbücher (SGB) VIII, IX, XI und XII, Landespflegegesetz MV (LPflegeG MV) in seiner Fassung vom 16.12.2003 (letzte Änderung vom 13. Dezember 2018 (GVOBl. M-V S. 412))
  • Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke (Psychischkrankengesetz MV- PsychKG MV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 2016, geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2018 (GVOBl. M-V S. 410)
  • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
  • Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (BGG)
  • Verordnung zur Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder (Frühförderungsverordnung – FrühV)
  • Verordnung nach §60 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (Eingliederungshilfe-Verordnung)
  • Werkstättenverordnung (WVO)
  • Gesetz zur Gleichstellung, gleichberechtigten Teilhabe und Integration von Menschen mit Behinderungen (Landesbehindertengleichstellungsgesetz - LBGG M-V) Vom 10. Juli 2006 - letzte Änderung 2012 (GVOBl. M-V S. 474)
  • Gesetz zur Förderung der Qualität in Einrichtungen für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung sowie zur Stärkung ihrer Selbstbestimmung und Teilhabe (Einrichtungenqualitätsgesetz - EQG M-V) Vom 17. Mai 2010
  • Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst im Land Mecklenburg-Vorpommern (Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst - ÖGDG M-V) Vom 19. Juli 1994 (GVOBl. M-V S. 747; GS Meckl.-Vorp. Gl. Nr. 212-4) Zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16. Mai 2018 (GVOBl. M-V S. 183)
  • Bundesteilhabegesetz (BTHG)

Pflege- und Gesundheitskonferenzen

Der Landkreis Vorpommern-Greifswald veranstaltet jährlich Pflege- und Gesundheitskonferenzen, um allen Akteuren "rund um das Thema Pflege" eine Informations- und Austauschplattform zu bieten.

Seit dem Jahr 2013 finden diese regelmäßig statt. Die Veranstaltungen werden von der Stabsstelle Integrierte Sozialplanung federführend organisiert, begleitet und nachbereitet.

Die Veranstaltungen erfreuen sich erfahrungsgemäß großer Beliebtheit. In den letzten Jahren kamen zwischen 100 bis 140 Besucher aus allen Bereichen von Pflege, Gesundheit und Wohnungswirtschaft sowie Mitarbeitern von Landkreisen, Städten und Gemeinden. In der Regel finden 3 bis 4 Fachvorträge (je nach Komplexität) am Vormittag statt und dazugehörige Workshops im Anschluss.

Dokumentation bisheriger Veranstaltungen

Hier haben Sie die Möglichkeit Materialien der vergangenen Veranstaltungen nachzulesen bzw. downzuloaden.

Dokumente