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Schullastenausgleich

Die Schulträger können lt. Schulgesetz M-V, für auswärtige Schülerinnen und Schüler Schulkostenbeiträge erheben, von den Gemeinden, von den Landkreisen oder kreisfreien Städten.

Berufsschüler, die eine andere als die örtlich zuständige Schule besuchen möchten, können einen begründeten Antrag auf Schulortwechsel und Übernahme des Schullastenausgleichs beim Landkreis Vorpommern-Greifswald stellen.

https://www.kreis-vg.de/Bürgerservice/Dienstleistungen/Schülerbeförderung-V-G.php?object=tx,3079.2.1&ModID=10&FID=3079.48.1&NavID=3079.3&La=1&ort=2098.19