Es besteht die Fachaufsicht gegenüber allen durch den Landrat bestellten Bezirksschornsteinfegern des Landkreises Vorpommern-Greifswald.
Unter »Meistersuche« erfahren Sie, wer für Ihr Grundstück der zuständige bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger ist.
Gebühren
Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger erhebt seine Gebühren nach der Kehr- und Überprüfungsordnung des Bundes (KÜO) und der für Mecklenburg-Vorpommern geltenden Verordnung über die Reinigung und Überprüfung von Anlagen und die Gebührenerhebung durch das Schornsteinfegerhandwerk (Reinigungs-, Überprüfungs- und Gebührenerhebungsverordnung - RÜGVO M-V).