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Schornsteinfegerangelegenheiten

Es besteht die Fachaufsicht gegenüber allen durch den Landrat bestellten Bezirksschornsteinfegern des Landkreises Vorpommern-Greifswald.

Über die Themenkarte Kehrbezirke im GeoPortal.VG finden Sie heraus, wer für Ihr Grundstück der zuständige bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger ist.

Gebühren

Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger erhebt seine Gebühren nach der Kehr- und Überprüfungsordnung des Bundes (KÜO) und der für Mecklenburg-Vorpommern geltenden Verordnung über die Reinigung und Überprüfung von Anlagen und die Gebührenerhebung durch das Schornsteinfegerhandwerk (Reinigungs-, Überprüfungs- und Gebührenerhebungsverordnung - RÜGVO M-V).