Schülerbeförderung V-G
Schülerbeförderung im Landkreis Vorpommern-GreiswaldNEU. Digitaler Dienst: Antrag auf VG-Card / Schülerbeförderung
Einfach auf den Link klicken, Antrag ausfüllen sowie Passbild sicher und datenschutzkonform hochladen.
Alles weitere erledigt die Schule bzw. Ihre Sachbearbeiterin/Ihr Sachbearbeiter.
Hinweis: Bereits ausgegebene Schülerfahrkarten gelten als VG-Card. Ein neuer Antrag ist in diesem Fall nicht notwendig!
VG-Card startet am 01.03.2024!
Die VG-Card startet am 01.03.2024 und kann kostenlos über das Online-Formular beantragt werden.
Hinweise:
Bereits ausgegebene Schülerfahrkarten gelten als VG-Card.
Aus Gründen der Nachhaltigkeit wird die VG-Card zunächst in Form der gewohnten Schülerfahrkarte ausgegeben.
Die VG-Card gilt in allen Buslinien im Landkreis, jedoch nicht im Zugverkehr.
Rechtgrundlagen
Der Landkreis hat für die in seinem Gebiet wohnenden Schülerinnen und Schüler vom Beginn der Schulpflicht bis zum Ende der Jahrgangsstufe 12 der allgemein bildenden Schulen sowie der Jahrgangsstufe 13 des Fachgymnasiums (ab 2010/2011) eine öffentliche Beförderung für Schülerinnen und Schüler der örtlich zuständigen Schulen durchzuführen. Näheres regelt der § 113 Schulgesetz M-V.
Ihre Ansprechpartner
Vordrucke/Beantragungen
- Beantragung Schülerbeförderung (individuelle Beförderung - Taxi)
- Beantragung Mobilitätspauschale
- Datenschutzinformationen