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Sachkundebescheinigung nach Hundehalterverordnung
Beschreibung
Abnahme der Sachkundeprüfung gemäß § 6 Hundehalterverordnung M-V.
Hinweis! Die Erlaubnis zum Führen und Halten gefährlicher Hunde wird von der zuständigen örtlichen Ordnungsbehörde erteilt.
Gebühren
Rahmengebühr:
50,00 € bis 130,00 € auf der Grundlage der Kostenverordnung Innenministerium (IMKostVO M-V)
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis/ Reisepass
- Antrag auf Durchführung der Sachkundeprüfung