Kraftfahrzeug: E-Plakette für elektrisch betriebene Fahrzeuge aus dem Ausland beantragen
Nr. 99036032040000Volltext
Wenn Sie in Deutschland besondere Vorteile für Elektrofahrzeuge nutzen möchten, benötigt Ihr im Ausland zugelassenes Elektrofahrzeug eine E-Plakette.
Elektrofahrzeuge sind zum Beispiel
- Batterieelektrofahrzeuge, dazu gehören rein elektrisch betriebene Fahrzeuge
- Brennstoffzellenfahrzeuge, dies sind Fahrzeuge mit Wasserstoffantrieb
- aufladbare Hybridelektrofahrzeuge, auch Plug-in-Hybride genannt, werden von einem Verbrennungsmotor und einem Elektromotor betrieben
Die E-Plakette müssen Sie an der Rückseite Ihres Elektroautos gut sichtbar anbringen.
Mit der E-Plakette haben Sie in einigen Orten Vorteile, beispielsweise
- können Sie Busspuren nutzen
- erhalten eine Vergünstigung auf Gebühren beim Parken auf öffentlichen Straßen oder Wegen und
- sind von Zufahrtbeschränkungen und sind von Durchfahrtsverboten ausgenommen.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf E-Plakette
- Zulassungsbescheinigung Teil I oder
- Übereinstimmungsbescheinigung oder
- Dokument, das die Anmeldung Ihres Autos im Ausland nachweist
Kosten
- Gebühr: 11,00 EUR (Vorkasse: nein)
Verfahrensablauf
Für Informationen zum Verfahrensablauf wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Zuständige Stelle
die Zulassungsbehörde, in deren Bezirk Sie Ihren Hauptwohnsitz, Betriebssitz oder Ihre Niederlassung haben
Zulassungsbehörde ist,
- für einen Stadtkreis: die Stadtverwaltung
- für einen Landkreis: das Landratsamt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Bundesministerium für Verkehr (BMV)
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
15.07.2026Teaser
Wenn Sie in Deutschland ein Elektroauto fahren, das im Ausland angemeldet ist, können Sie eine E-Plakette erhalten.
Voraussetzungen
- Ihr elektrisch betriebenes Fahrzeug ist im Ausland zugelassen.
Urheber
- Kraftfahrzeug: E-Plakette für elektrisch betriebene Fahrzeuge aus dem Ausland beantragen
- Kraftfahrzeug: E-Plakette für elektrisch betriebene Fahrzeuge aus dem Ausland beantragen in Mecklenburg-Vorpommern
- Kraftfahrzeug: E-Plakette für elektrisch betriebene Fahrzeuge aus dem Ausland beantragen in Mecklenburg-Vorpommern
Rechtsbehelf
Gegen die Entscheidung der zuständigen Stelle ist der Widerspruch möglich.