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Kraftfahrzeug: E-Plakette für elektrisch betriebene Fahrzeuge aus dem Ausland beantragen

Nr. 99036032040000

Volltext

Wenn Sie in Deutschland besondere Vorteile für Elektrofahrzeuge nutzen möchten, benötigt Ihr im Ausland zugelassenes Elektrofahrzeug eine E-Plakette.

Elektrofahrzeuge sind zum Beispiel

  • Batterieelektrofahrzeuge, dazu gehören rein elektrisch betriebene Fahrzeuge
  • Brennstoffzellenfahrzeuge, dies sind Fahrzeuge mit Wasserstoffantrieb
  • aufladbare Hybridelektrofahrzeuge, auch Plug-in-Hybride genannt, werden von einem Verbrennungsmotor und einem Elektromotor betrieben

Die E-Plakette müssen Sie an der Rückseite Ihres Elektroautos gut sichtbar anbringen.

Mit der E-Plakette haben Sie in einigen Orten Vorteile, beispielsweise

  • können Sie Busspuren nutzen
  • erhalten eine Vergünstigung auf Gebühren beim Parken auf öffentlichen Straßen oder Wegen und
  • sind von Zufahrtbeschränkungen und sind von Durchfahrtsverboten ausgenommen.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf E-Plakette
  • Zulassungsbescheinigung Teil I oder
  • Übereinstimmungsbescheinigung oder
  • Dokument, das die Anmeldung Ihres Autos im Ausland nachweist

Kosten

Verfahrensablauf

Für Informationen zum Verfahrensablauf wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Zuständige Stelle

die Zulassungsbehörde, in deren Bezirk Sie Ihren Hauptwohnsitz, Betriebssitz oder Ihre Niederlassung haben

Zulassungsbehörde ist,

  • für einen Stadtkreis: die Stadtverwaltung
  • für einen Landkreis: das Landratsamt

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 02.04.2026
Fachlich freigegeben durch:

Bundesministerium für Verkehr (BMV)

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern

15.07.2026

Teaser

Wenn Sie in Deutschland ein Elektroauto fahren, das im Ausland angemeldet ist, können Sie eine E-Plakette erhalten.

Voraussetzungen

  • Ihr elektrisch betriebenes Fahrzeug ist im Ausland zugelassen.

Urheber

Rechtsbehelf

Gegen die Entscheidung der zuständigen Stelle ist der Widerspruch möglich.