Kindertageseinrichtungen | Tagespflege
Aufgaben
- Förderung für Kinder von 0 Jahren bis zum Ende der Grundschulzeit
- Betreuung der Kinder in Kindertageseinrichtungen in Krippen, Kindergarten und Hort
- Betreuung der Kinder im Alter von 0 bis 3 Jahren in Kindertagespflege
Wöchentliche Betreuung erfolgt als:
- Ganztagsförderung (bis zu 50 Wochenstunden)
- Teilzeitförderung (bis zu 30 Wochenstunden)
- Halbtagsförderung (bis zu 20 Wochenstunden)
Wöchentliche Betreuung für Schulkinder erfolgt als:
- Ganztagsförderung (bis 6 Stunden außerhalb der Unterrichtszeiten)
- Teilzeitförderung (bis zu 3 Stunden außerhalb der Unterichtszeiten)
Weiteres:
- Rechtsanspruch für Kinder ab dem vollendeten erstem Lebensjahr bis zum Schuleintritt auf einen Teilzeitplatz
- die fachliche Begleitung der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegepersonen nehmen die Fachberatung der einzelnen Träger bzw. des Jugendamtes wahr
- die Fachaufsicht über die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen wird durch das Jugendamt vorgenommen, damit die gesetzlichen Bestimmungen und die Rahmenbedingungen für die Förderung der Kinder eingehalten werden
- der gesetzliche Auftrag ist im Kindertagesförderungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern und im Kinderförderungsgesetz (Artikelgesetz im SGB VIII) verankert
- gleichzeitig sind die Vor-Ort-Bedingungen in den Richtlinien und der Satzung geregelt
Eltern können Anträge stellen auf
- Unterbringung der Kinder in Kita und Tagespflege: diese Antragstellung erfolgt im Landkreis Vorpommern-Greifswald. Für die Universitäts- und Hansestadt Greifswald, den Bereich des Amtes Landhagen, des Amtes Lubmin, des Amtes Peenetal-Loitz und des Amtes Jarmen-Tutow erfolgt die Antragstellung beim Eigenbetrieb "Hanse-Kinder" in Greifswald. Für die Bereiche Anklam und Pasewalk erfolgt die Antragstellung im Jugendamt am Standort Pasewalk
- Übernahme des Elternbeitrages gemäß § 29 Abs. 2 KiföG M-V: erfolgt ebenfalls im Jugendamt des Landkreises Vorpommern-Greifswald und im Eigenbetrieb "Hanse-Kinder"
- sollten Eltern Widersprüche einlegen, werden diese im Jugendamt bearbeitet
Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
Die Mitarbeiterinnen des Sachgebietes sind Ansprechpartner für:
- Leiterinnen und Erzieherinnen, Tagesmütter und -väter, Eltern und Träger
- Städte und Ämter des Landkreises
- sonstige interessierte Bürger
Sie erhalten bei uns Informationen und werden beraten:
- zu gesetzlichen Grundlagen der Kindertagesbetreuung (SGB VIII, KiföG M-V u.a.)
- zum Leistungsangebot und zu den Standorten von Kindertageseinrichtungen und Tagespflege
- zu allen Fragen die mit der Betreuung Ihrer Kinder zusammenhängen
Ihre Ansprechpartnerinnen am Standort Anklam
Ihre Ansprechpartnerinnen am Standort Greifswald
Feldstraße 85 a
17489 Greifswald
03834 8760-2614
03834 8760-92605
E-Mail
Raum: 1.130 | Haus 1
Feldstraße 85 a
17489 Greifswald
03834 8760-2616
03834 8760-92616
E-Mail
Raum: 1.010 | Haus 1
Feldstraße 85 a
17489 Greifswald
03834 8760-2603
03834 8760-92603
E-Mail
Raum: 1.103 | Haus 1
Feldstraße 85 a
17489 Greifswald
03834 8760-2678
03834 8760-92678
E-Mail
Raum: 1.010 | Haus 1
Ihre Ansprechpartnerinnen am Standort Pasewalk
An der Kürassierkaserne 9
17309 Pasewalk
03834 8760-2689
03834 8760-92689
E-Mail
Raum: 110 | Haus 1
An der Kürassierkaserne 9
17309 Pasewalk
03834 8760-2729
03834 8760-92729
E-Mail
Raum: 108
An der Kürassierkaserne 9
17309 Pasewalk
03834 8760-2718
03834 8760-92718
E-Mail
Raum: 108 | Haus 1
An der Kürassierkaserne 9
17309 Pasewalk
03834 8760-2762
03834 8760-92729
E-Mail
Raum: 112
An der Kürassierkaserne 9
17309 Pasewalk
03834 8760-2679
03834 8760-92679
E-Mail
Raum: 109 | Haus 1
An der Kürassierkaserne 9
17309 Pasewalk
03834 8760-2680
03834 8760-92680
E-Mail
Raum: 110 | Haus 1
An der Kürassierkaserne 9
17309 Pasewalk
03834 8760-2720
03834 8760-92720
E-Mail
Raum: 111 | Haus 1
An der Kürassierkaserne 9
17309 Pasewalk
03834 8760-2697
03834 8760-92697
E-Mail
Raum: 111 | Haus 1