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Jugendhilfeplanung

Bunte Kinderhände
Bunte Kinderhände

Jugendhilfeplanung ist ein Instrument zur systematischen, innovativen und damit zukunftsgerichteten Gestaltung und Entwicklung der Handlungsfelder der Jugendhilfe mit dem Ziel, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihren Familien zu erhalten oder zu schaffen und ein qualitativ und quantitativ bedarfsgerechtes Jugendhilfeangebot rechtzeitig und ausreichend bereitszustellen.

Außerdem werden Auskünfte zur Entwicklung der Bevölkerung in Hinblick auf die jugendhilferelevanten Altersgruppen gegeben.

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

  • Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII)- Kinder und Jugendhilfe- in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.12.2006, BGBl. I S. 3134)
  • Gesetz zur Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (Kinderförderungsgesetz) KiföG vom 10.12.2008, BGBl. I S. 2403
  • Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (KICK) (Inkrafttreten 01.10.2005)
  • Gesetz zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege (Kindertagesförderungsgesetz) KiföG M-V vom 01.04.2004, GVOBl. M-V 2004, S. 146, zuletzt geändert durch Artikel 18 des Gesetzes vom 19.12.2005 (GVOBl. M-V S. 640)
https://www.kreis-vg.de/Bürgerservice/Dienstleistungen/Schülerbeförderung-V-G.php?object=tx,3079.2.1&ModID=10&FID=3079.48.1&NavID=3079.3&La=1&ort=2098.19