Fahrerlaubnis / Führerscheinstelle
Achtung – Zur Beachtung!
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 – 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:30 Uhr
Mittwoch: kein Sprechtag
Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr
Aufgaben der Fahrerlaubnisbehörde
- Ersterteilung und Erweiterung einer Fahrerlaubnis
- Umtausch eines Führerscheines
- Ausstellung eines Ersatzführerscheines bei Verlust
- Führerscheinerteilung und Verlängerung zur Fahrgastbeförderung
- Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach Entzug
- Erteilung eines Internationalen Führerscheines
- Erteilung einer Fahrerkarte
- Erlaubnisse zur Durchführung von Aufbauseminaren
Folgende Unterlagen sind mitzubringen bei...
Ersterteilung einer Fahrerlaubnis
Gebühr: 50,70 Euro
- Personalausweis (oder Reisepass i. V. m. einer akuellen Meldebescheinigung - nicht älter als 3 Monate)
- biometrisches Lichtbild (35x45mm) nicht älter als 2 Jahre
- Nachweis eines Sehtests
- Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
- Name der ausbildenden Fahrschule bzw. der Prüforganisation bei Fahrschulen außerhalb unseres Landkreises
Begleitetes Fahren ab 17
Gebühren:
- Antragsteller: 50,70 Euro
- pro Begleitperson: 9,30 Euro
Wichtig:
Bei Antragstellung muss mindestens ein (1) Erziehungsberechtigter anwesend sein.
- Merkblatt
- Antrag begleitetes Fahren ab 17
- Anlage zum Antrag begleitetes Fahren ab 17
- Kopie Personalausweis und Führerschein jeder Begleitperson, die nicht zur Antragstellung erscheint.
- biometrisches Lichtbild (35x45mm) nicht älter als 2 Jahre
Internationaler Führerschein
Gebühren: 16,30 Euro
- Personalausweis oder Reisepass i. V. m. einer aktuellen Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
- biometrisches Lichtbild (35x45mm) nicht älter als 2 Jahre
- Voraussetzung: EU-Kartenführerschein
Erweiterung einer Fahrerlaubnis
Gebühren: ⇒ 49,90 Euro ohne Probezeit
⇒ 50,70 Euro mit Probezeit
- Personalausweis (oder Reisepass i.V.m. einer aktuellen Meldebescheinigung - nicht älter als 3 Monate)
- Führerschein
- biometrisches Lichtbild (35x45mm) nicht älter als 2 Jahre
- Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
- Sehtest
* Erweiterung auf die Klasse A1, A2, A, B, BE, L oder T: Nachweis eines Sehtests vom Optiker
* Erweiterung auf die Klasse C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E:
Gutachten über eine augenärztliche Untersuchung nach Anlage 6 Nr. 2 der Fahrerlaubnisverordnung - Nachweis ärzlicher Untersuchung
* Erweiterung auf die Klase C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E:
Ärztliche Untersuchung über die körperliche und geistige Eignung nach Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung
Umtausch eines Führerscheins bei Namensänderung, Änderung von Auflagen oder Defekt
Gebühr: 18,90 Euro
- Personalausweis (oder Reisepass i. V. m. einer aktuellen Meldebescheinigung - nicht älter als 3 Monate)
- den alten Führerschein
- biometrisches Lichtbild (35x45mm) nicht älter als 2 Jahre
- Karteikartenabschrift der Behörde, die den alten Führerschein ausstellte
- die Grundlage der Änderung (z. B. Eheurkunde, augenärztliches Gutachten etc.)
Ausstellung Ersatzführerschein bei Verlust oder Diebstahl
Gebühren: ⇒86,20 Euro bei Verlust
⇒55,50 Euro bei Diebstahl
- Personalausweis (oder Reisepass i.V.m. aktueller Meldebescheinigung - nicht älter als 3 Monate - oder Ersatzpass)
- biometrisches Lichtbild (35x45mm) nicht älter als 2 Jahre
- wurde der Führerschein durch eine andere Behörde ausgestellt, entweder den alten Antrag (VK 30) oder eine Karteikartenabschrift der Behörde, durch die der Führerschein ausgestellt wurde, vorlegen
- wenn keine Anzeige bei der Polizei vorliegt, wird eine eidestattliche Versicherung abgenommen.
Umtausch eines alten Führerscheines (Papierform) in EU-Kartenführerschein
Gebühr: 25,30 Euro + 5,00 Euro für Direktversand
- Personalausweis (oder Reisepass i. V. m. aktueller Meldebescheinigung - nicht älter als 3 Monate)
- den alten Führerschein
- biometrisches Lichtbild (35x45mm) nicht älter als 2 Jahre
- eventuell eine Karteikartenabschrift der Behörde, die den alten Führerschein ausstellte
Anforderung einer Karteikartenabschrift
Für die Anforderung einer Karteikartenabschrift verwenden Sie bitte folgenden
Antrag:
Antrag auf Ausstellung einer Karteikartenabschrift an andere Behörden
Sie können den Antrag per E-Mail an fuehrerscheinstelle@kreis-vg.de, per Fax unter 03834 8760-9031 oder schriftlich an:
Landkreis Vorpommern-Greifswald
Fahrerlaubnisbehörde
Feldstraße 85 A
17489 Greifswald
senden.
- biometrisches Lichtbild (35x45mm) nicht älter als 2 Jahre
Sie müssen nicht persönlich bei der Fahrerlaubnisbehörde vorsprechen.
Umtausch und Umschreibung eines ausländischen Führerscheines
Gebühren: ⇒ 31,20 Euro - EU bzw. EWR
⇒ 43,90 Euro - alle anderen
- Personalausweis (oder Reisepass i. V. m. einer aktuellen
Meldebescheinigung - nicht älter als 3 Monate) - biometrisches Lichtbild (35x45mm) nicht älter als 2 Jahre
- deutsche Übersetzung des Führerscheines, erstellt durch einen beeidigten, öffentlich bestellten Übersetzer
- schriftliche Erklärung über Aktualität und Gültigkeit des Führerscheines
Verlängerung der Fahrerlaubnis für C Klassen bei der 5-Jahresfrist bzw. auch bei Erreichen des 50. Lebensjahres
Gebühr: 48,90 Euro
- Personalausweis (oder Reisepass i. V. m. einer aktuellen Meldebescheinigung - nicht älter als 3 Monate)
- biometrisches Lichtbild (35x45mm) nicht älter als 2 Jahre
- augenärztliche Untersuchung nach Anlage 6 Nr. 2 der Fahrerlaubnisverordnung
- ärztliche Untersuchung über die körperliche und geistige Eignung nach Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung
Wichtiger Hinweis:
Mit Erreichen des 50. Lebensjahres, ohne vorherige Verlängerung, ruht die Fahrlerlaubnis bis zur Neubeantragung.
Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Gebühren: ⇒ 42,60 Euro bei Ersterteilung
⇒ 38,00 Euro bei Verlängerung
- Personalausweis (oder Reisepass i. V. m. einer aktuellen Meldebescheinigung - nicht älter als 3 Monate)
- Gutachten über eine augenärztliche Untersuchung nach Anlage 6 Nr. 2 der Fahrerlaubsverordnung
- Nachweis einer ärztlichen Untersuchung über die körperliche und geistige Eignung nach Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung
* Gutachten und Nachweis über ärztliche Untersuchung werden vom Arbeitsmediziner erstellt - Behördliches Führungszeugnis (wird direkt an die Fahrerlaubnisbehörde versandt)
- Nachweis über den Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B von mindestens 2 Jahren
- Voraussetzung: EU-Kartenführerschein
- biometrisches Lichtbild (35x45mm) nicht älter als 2 Jahre
Erteilung einer Fahrerkarte
Gebühr: 37,00 Euro
- Personalausweis (oder Reisepass i. V. m. einer aktuellen Meldebescheinigung - nicht älter als 3 Monate)
- biometrisches Lichtbild (35x45mm) nicht älter als 2 Jahre
- Voraussetzung: EU-Führerschein