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Dorferneuerung - Förderung
Nr. 99132014027000Allgemeine Informationen
Auf der Grundlage der Richtlinie für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILERL M-V) können die bei der Durchführung von Vorhaben der Dorferneuerung und -entwicklung anfallenden Ausgaben gefördert werden.
Rechtsgrundlagen
- Richtlinie für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILERL M-V)
- Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes", Förderbereich 1: Verbesserung der ländlichen Strukturen, Maßnahmengruppe A: Integrierte ländliche Entwicklung
- Germany - Rural Development Programme (Regional) - Mecklenburg-Vorpommern (Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum Mecklenburg-Vorpommern 2014 bis 2020 (EPLR M-V))
- Landeshaushaltsordnung
Kosten
Keine Kosten für die Antragsbearbeitung
Fristen
- jeweils bis zum 31. August des Jahres für den nächsten Bewertungszeitraum
Formulare
Formgebundenes Antragsformular
Voraussetzungen
- vollständiger Antrag
- Feststellung der Förderfähigkeit und Ermittlung der förderfähigen Ausgaben durch die örtlich zuständige Bewilligungsbehörde
- Höhe der möglichen Förderung unterschreitet nicht den Betrag von 5.000 Euro
Auswahl des (förderfähigen) Antrages auf der Grundlage der Anwendung von Projektauswahlkriterien durch die örtlich zuständige Bewilligungsbehörde für die Gewährung einer Zuwendung im Rahmen der zur Bewirtschaftung zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel